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Beschränkung des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 408/2000 vom 12.05.2000

Rechtsgebiete:OWiG, StPO, StVO
Schlagworte:Beschränkung des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid, ausreichende Feststellungen bei Geschwindigkeitsüberschreitung, Angabe der Messmethode, Toleranzabzug
Stichwort:Beschränkung des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid
Leitsatz:Leitsatz:

1. Im Bußgeldverfahren kann der Einspruch auf die Rechtsfolgen beschränkt werden.

2. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung muss das tatrichterliche Urteil zumindest Angaben zur Messmethode und zu einem ggf. vorgenommenen Toleranzabzug enthalten.]
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ss OWi 408/2000




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