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Beschränkung der Wasserbezugspflicht

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VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 1 S 1173/08 vom 28.05.2009

Rechtsgebiete:VwGO, GemO, AVBWasserV
Schlagworte:Klageänderung, Anschlusszwang, Benutzungszwang, Wasserversorgung, Schweinestall, Trinkwasser, Brauchwasser, Befreiung, Teilbefreiung, Beschränkung der Wasserbezugspflicht, Unzumutbarkeit
Stichwort:Beschränkung der Wasserbezugspflicht
Leitsatz:1. Die Prüfung, ob bei gegebenem Anschluss- und Benutzungszwang ein Anspruch auf Beschränkung der Wasserbezugspflicht besteht, hat jeweils grundstücksbezogen zu erfolgen.

2. Die mit einer Beschränkung der Wasserbezugspflicht für einen Großverbraucher verbundene Erhöhung der Wassergebühren ist für die übrigen Wasserabnehmer wirtschaftlich unzumutbar i.S.v. § 3 Abs. 1 AVBWasserV, wenn die neue Gebühr ungeachtet einer nur geringen prozentualen Steigerung das Preisniveau in der Region deutlich übersteigt; das ist der Fall, wenn die durchschnittliche Gebührenhöhe um die Hälfte überschritten wird.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 1 S 1173/08




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