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Beschränkung der gerichtlichen Prüfungskompetenz im nachfolgenden Klageverfahren

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 6 KA 27/06 R vom 27.06.2007

Rechtsgebiete:SGG, SGB V
Schlagworte:Bescheidungsurteil - Beschränkung der gerichtlichen Prüfungskompetenz im nachfolgenden Klageverfahren - Ausschluss von Einwendungen des Klägers
Stichwort:Beschränkung der gerichtlichen Prüfungskompetenz im nachfolgenden Klageverfahren
Leitsatz:1. Die Rechtskraft eines Urteils, das den Beschwerdeausschuss zu erneuter Bescheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts verpflichtet, beschränkt die gerichtliche Prüfungskompetenz im nachfolgenden Klageverfahren über den neuen Bescheid.

2. Der Kläger ist in dem nachfolgenden Verwaltungs- oder Klageverfahren mit Einwendungen, die vom Gericht in die für eine Neubescheidung als maßgeblich vorgegebene Rechtsauffassung nicht übernommen wurden, ausgeschlossen. Will er sich weiterhin darauf berufen, muss er im Rechtsmittelverfahren für ihn günstigere Bescheidungsvorgaben erwirken.
Volltext: BSG - Urteil, B 6 KA 27/06 R




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