JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Beschränkung auf Modalitäten der Rückzahlung.
| Rechtsgebiete: | BBesG, BeamtVG, LBG NW, VwVfG NW |
| Schlagworte: | Rückforderung beamtenrechtlicher Bezüge nach Rücknahme der Ernennung, -, Rechtsgrundlage für - bei Nichtigkeit der Berufung in das Beamtenverhältnis, Billigkeitsentscheidung, Rücknahme der Ernennung, Belassung der gezahlten Bezüge, -, Ermessen bei Entscheidung über Belassung der gezahlten Bezüge, tatsächliche Dienstleistung, Billigkeitsentscheidung bei Rückforderung zuviel gezahlter Bezüge, -, Entscheidung über Belassung zuviel gezahlter Bezüge, -, Beschränkung auf Modalitäten der Rückzahlung. |
| Stichwort: | Beschränkung auf Modalitäten der Rückzahlung. |
| Leitsatz: | Leitsätze: Die Rückforderung beamtenrechtlicher Bezüge richtet sich auch dann nach § 12 Abs. 2 BBesG, § 52 Abs. 2 BeamtVG, wenn die Ernennung zurückgenommen worden ist. Für die bei Rücknahme einer Ernennung zu treffende Ermessensentscheidung, ob die rechtsgrundlos gezahlten Bezüge belassen werden, stellt es ein sachgerechtes Kriterium dar, daß tatsächlich Dienst geleistet worden ist. Urteil des 2. Senats vom 21. Oktober 1999 - BVerwG 2 C 11.99 - I. VG Düsseldorf vom 29.11.1995 - Az.: VG 10 K 5813/94 - II. OVG Münster vom 22.01.1998 - Az.: OVG 6 A 667/96 - |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 11.99 | |
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