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Beschränkung auf Kirchenmitglieder

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BVERWG – Urteil, BVerwG 9 C 12.02 vom 21.05.2003

Rechtsgebiete:GG, WRV, VwGO, AO, KiStG Rheinland-Pfalz
Schlagworte:Kirchensteuer, Steuerprogression, Billigkeitserlass, Kappung, kirchenspezifischer Erlass, Beschränkung auf Kirchenmitglieder, Differenzierungsverbot, ungehinderter Kirchenaustritt.
Stichwort:Beschränkung auf Kirchenmitglieder
Leitsatz:1. Die Auffassung, dass eine der Einkommensteuerprogression unterliegende Kirchensteuer regelmäßig nicht unbillig im Sinne des - hier als Landesrecht anzuwendenden - § 227 AO ist, verstößt nicht gegen Bundesrecht.

2. Der Grundsatz der Gesetz- und Tatbestandsmäßigkeit des Steuerrechts verlangt auch für den Erlass der Kirchensteuer aus kirchenspezifischen Gründen eine ausreichende normative Grundlage zumindest auf kirchenrechtlicher Ebene.

3. Es ist grundsätzlich mit Art. 3 Abs. 1 und 3 sowie Art. 4 Abs. 1 GG vereinbar, wenn eine Kirche den (Teil-)Erlass der Kirchensteuer auf in der Kirche verbliebene Mitglieder beschränkt, weil sie deren Bindung an die Kirche stärken will.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 9 C 12.02




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