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Beschlussverfahren nach § 101 BetrVG in 55 Fällen

Entscheidungen der Gerichte




LAG-NUERNBERG – Beschluss, 4 Ta 73/06 vom 23.05.2006

Rechtsgebiete:RVG, BetrVG
Schlagworte:Gegenstandswertfestsetzung, Beschlussverfahren nach § 101 BetrVG in 55 Fällen
Stichwort:Beschlussverfahren nach § 101 BetrVG in 55 Fällen
Leitsatz:Wurden in einem Beschlussverfahren gleichzeitig 55 Aufhebungsverträge im Rahmen des § 101 Satz 1 BetrVG geltend gemacht und endete das Verfahren wegen der nur kurzzeitigen Dauer der personellen Maßnahmen noch vor Durchführung einer Anhörung vor der Kammer, ist es nicht ermessensfehlerhaft, wenn das Arbeitsgericht im Rahmen der Wertfestsetzung gemäß § 33 Abs. 1 RVG nur für einen Fall den vollen Hilfswert des § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG und für alle weiteren 54 Fälle lediglich je 1/40 davon in Ansatz bringt (ergibt Gegenstandswert von EUR 9.400,--).
Volltext: LAG-NUERNBERG - Beschluss, 4 Ta 73/06




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