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Beschlusskompetenz

Entscheidungen der Gerichte




KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 24 W 100/04 vom 25.05.2005

Rechtsgebiete:WEG, BGB
Schlagworte:Beschlusskompetenz, Gewährleistungsansprüche hinsichtlich des Gemeinschaftseigentums
Stichwort:Beschlusskompetenz
Leitsatz:Die Kompetenz der Wohnungseigentümer, durch Mehrheitsbeschluss die Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen hinsichtlich des Gemeinschaftseigentums zur Angelegenheit der Gemeinschaft zu machen, ist nicht dadurch in Frage gestellt, dass vor Bildung der WEG-Gemeinschaft eine gesamthänderische Bindung durch eine BGB-Gesellschaft vorhanden war.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 24 W 100/04



OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 138/04 vom 19.05.2005

Rechtsgebiete:WEG
Schlagworte:Wohnungseigentümer, Beschlusskompetenz, Kurzbezeichnung, Eventualeinberufung
Stichwort:Beschlusskompetenz
Leitsatz:1. Für die wirksame Verfahrenseinleitung im Wohnungseigentumsverfahren ist die vereinfachte und unmissverständliche Kurzbezeichnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft ausreichend, ohne dass etwa alle Wohnungseigentümer einzeln und namentlich aufgeführt zu werden brauchen.

2. Es ist nicht zulässig, durch Eigentümerbeschluss die Möglichkeit zu schaffen, sog. Eventualeinberufungen vorzunehmen. Hierfür fehlt den Wohnungseigentümern die Beschlusskompetenz.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 138/04

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 276/02 vom 19.05.2005

Rechtsgebiete:BGB, WEG
Schlagworte:Wohnungseigentümer, Beschlusskompetenz, Sonderumlage, Anfechtung, Täuschung, Inzidentkontrolle
Stichwort:Beschlusskompetenz
Leitsatz:1. Im Verfahren der Inanspruchnahme eines Wohnungseigentümers auf Zahlung findet keine "Inzidentkontrolle" von in diesem Zusammenhang maßgeblichen Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung statt. Deren Überprüfung bleibt vielmehr dem Verfahren nach § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG vorbehalten, es sei denn, es läge Nichtigkeit eines solchen Beschlusses vor.

2. Zur Frage der Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümergemeinschaft betreffend eine Sonderumlage

3. Zur Anfechtung einer Stimmabgabe in einer Wohnungseigentümerversammlung wegen arglistiger Täuschung durch einen Wohnungseigentümer
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 276/02

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 30/04 vom 17.01.2005

Rechtsgebiete:WEG
Schlagworte:Wohnungseigentümerversammlung, Nichtöffentlichkeit, Nicht-Öffentlichkeit, Jahresabrechnung, Heizkostenabrechnung, Verteilungsschlüssel, Unvollständigkeit, Vermögensübersicht, Beschlusskompetenz, Verfallklausel, Verfallsklausel
Stichwort:Beschlusskompetenz
Leitsatz:1. Die Wohnungseigentümerversammlung ist nicht-öffentlich. Durch einen Beschluss zur Geschäftsordnung kann nichtteilnahmeberechtigten Personen die Anwesenheit gestattet werden.

2. Gegenstand der Genehmigung der Jahresabrechnung sind die tatsächlich in dem betroffenen Abrechnungszeitraum getätigten Einnahmen und Ausgabe der Gemeinschaft, also die rechnerische Richtigkeit. Die Berechtigung der Ausgaben ist dagegen grundsätzlich bei der Entlastung des Verwalters für seine Tätigkeit im Abrechnungszeitraum maßgeblich. Erstellt ein neuer Verwalter die Abrechnung für Zeiträume, in denen er nicht Verwalter war, betrifft seine Entlastung nur die Abrechnungserstellung.

3. Die Verwendung eines der Teilungserklärung nicht entsprechenden Verteilungsschlüssels bei der Heizkostenabrechnung führt nicht zur Unwirksamkeit der Gesamtjahresabrechnung, sondern allenfalls der Einzelabrechnung(en).

4. Bei Unvollständigkeit des Vermögensstatus ist nur ein Anspruch auf Ergänzung gegeben, der in den Tatsacheninstanzen geltend gemacht werden muss.

5. Wenn die Wohnungseigentümer beschließen, dass die Vorschussforderungen aus einem konkreten beschlossenen Wirtschaftsplan zu Beginn des Wirtschaftsjahres insgesamt fällig werden, den Wohnungseigentümer jedoch die Möglichkeit monatlicher Teilleistungen eingeräumt wird, solange sie nicht mit mindestens zwei Teilbeträgen in Rückstand geraten, handelt es sich um eine Verfallklausel, die von der Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer gedeckt ist und im Grundsatz nicht ordnungsgemäßer Verwaltung widerspricht (Anschluss an BGH NJW 2003, 3550).
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 30/04


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