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Beschlussanfechtung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 83/04 vom 05.09.2006

Rechtsgebiete:WEG
Schlagworte:Wohnungseigentum, Wohnungseigentümer, Sondernutzungsrecht, Begründung, Beschlussanfechtung, Anfechtung
Stichwort:Beschlussanfechtung
Leitsatz:1. Zur Bestimmung der einem Sondernutzungsrecht unterfallenden Fläche des Gemeinschaftseigentums genügt die Bezugnahme in der Teilungserklärung auf einen Lageplan, der nicht der Aufteilungsplan nach § 7 Abs. 4 Nr. 1 WEG sein muss. Es genügt, dass die Flächen bestimmbar sind.

2. Für die Beurteilung der Übereinstimmung eines Beschlusses der Wohnungseigentümerversammlung mit der Teilungserklärung ist deren Inhalt im Zeitpunkt der Beschlussfassung maßgeblich.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 83/04



OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 441/03 vom 14.12.2005

Rechtsgebiete:WEG
Schlagworte:Wohnungseigentümer, Anschlussbeschwerde, Beschlussanfechtung
Stichwort:Beschlussanfechtung
Leitsatz:Die Zurückweisung eines Beschlussanfechtungsantrages kann nach Ablauf der Beschwerdefrist mit der unselbstständigen Anschlussbeschwerde nicht mehr angefochten werden.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 441/03

OLG-DUESSELDORF – Urteil, I-15 U 173/04 vom 27.07.2005

Rechtsgebiete:HGB, GmbHG
Schlagworte:Beschlussanfechtung, Personengesellschaft
Stichwort:Beschlussanfechtung
Leitsatz:Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die Unwirksamkeit von Beschlüssen der Gesellschafterversammlulng einer KG durch Anfechtungsklage gegen die Gesellschaft geltend gemacht werden kann.
Volltext: OLG-DUESSELDORF - Urteil, I-15 U 173/04

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 373/03 vom 19.05.2005

Rechtsgebiete:WEG
Schlagworte:Wohnungseigentümer, Teilungserklärung, Parkhaus, Garage, Sonderumlage, Sonderumlagenbeschluss, Kostenverteilung, Mehrhausanlage, Beschlussanfechtung
Stichwort:Beschlussanfechtung
Leitsatz:1. Die Auslegung der Teilungserklärung hat das Rechtsbeschwerdegericht selbstständig - ohne Bindung an die Auffassung der Vorinstanzen - vorzunehmen, entsprechend dem Wortlaut und Sinn des im Grundbuch Eingetragenen, wie es sich für einen unbefangenen Beobachter als nächstliegende Bedeutung der Gemeinschaftsordnung ergibt.

2. Ist eine Regelung in der Teilungserklärung, die die Kostenverteilung abweichend von § 16 Abs. 2 WEG regeln soll, nicht eindeutig, verbleibt es bei der gesetzlichen Kostenverteilung nach Miteigentumsanteilen.

Auch die Miteigentümer, die über keinen Teileigentumsanteil, verbunden mit einem Garagenabstellplatz in einem zu einer Mehrhausanlage gehörenden Parkhaus verfügen, sind nach § 16 Abs. 2 WEG zur Tragung von Sanierungskosten für das Parkhaus verpflichtet. Daran ändert eine Bestimmung in der Teilungserklärung nichts, wonach Kosten, die sich ohne Zweifel einzelnen Miteigentümern oder Eigentümergruppen zurechnen lassen und die durch unsachgemäße Behandlung oder durch einen das gewöhnliche Maß übersteigenden Verbrauch, Gebrauch oder aus sonstigen Gründen entstehen, nur diesen belastet werden sollen.

3. Für die Bestimmtheit eines Sonderumlagenbeschlusses ist ausreichend, wenn die Einzelbeträge sich aus dem Gesamtbetrag und dem Verteilungsmaßstab ergeben.

4. Die hilfsweise Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümerversammlung ist wegen Bedingungsfeindlichkeit der Anfechtung unzulässig.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 373/03


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