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Beschluss über Aufstellung

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NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 1 MN 297/02 vom 19.12.2002

Rechtsgebiete:BauGB, VwGO
Schlagworte:Außervollzugsetzung, Bebauungsplan, Beschluss über Aufstellung, Konzentrationsplanung, Veränderungssperre
Stichwort:Beschluss über Aufstellung
Leitsatz:1. Das für den Erlass einer Veränderungssperre erforderliche Mindestmaß an Konkretisierung der Planung liegt nicht vor, wenn die Gemeinde mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes für den nahezu gesamten Außenbereich des Gemeindegebiets Standorte für Windenergieanlagen festlegen will, jedoch keine Vorstellungen dazu entwickelt, mit welchen Festsetzungen hinsichtlich der Art der Nutzung dieses Planungsziel erreicht werden soll.

2. Eine Veränderungssperre ist unwirksam, wenn der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes nur vorgeschoben ist, um mittels der die Planung sichernden Veränderungssperre Zeit für die "Konzentrationsplanung" gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB im Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes zu gewinnen.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 MN 297/02




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