JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Beschluss ohne mündliche Verhandlung durch das Berufungsgericht
| Rechtsgebiete: | BDG, VwGO |
| Schlagworte: | Disziplinarklage, Berufungsverfahren, Beschluss ohne mündliche Verhandlung durch das Berufungsgericht, Beamtenstatus, Sonderregelungen im Disziplinarklageverfahren, Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, Maßnahmebestimmung, Bemessungsregelungen, anerkannte Milderungsgründe, Vorbelastung, Dienstvergehen während einer laufenden Bewährung, Geringwertigkeit, Kollegendiebstahl |
| Stichwort: | Beschluss ohne mündliche Verhandlung durch das Berufungsgericht |
| Leitsatz: | In Disziplinarklageverfahren nach dem Bundesdisziplinargesetz darf das Berufungsgericht nicht gemäß § 130a VwGO auf eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, Aberkennung des Ruhegehalts oder Zurückstufung erkennen oder eine solche Entscheidung bestätigen; dem steht die Sonderregelung des § 59 BDG entgegen, der im Berufungsverfahren Anwendung findet. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 43.07 | |
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