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Beschlüsse

Entscheidungen der Gerichte




OLG-FRANKFURT – Urteil, 5 U 115/05 vom 21.11.2006

Rechtsgebiete:AktG
Schlagworte:Konzernabschluss, Nichtigkeit, Beschluss, Beschlüsse, Aufsichtsrat, Verfahrensfehler, Verstoß, Feststellungsklage
Stichwort:Beschlüsse
Leitsatz:Beschlüsse des Aufsichtsrats können bei wesentlichen Verfahrensfehlern und bei inhaltlichen Verstößen gegen Gesetz oder Satzung nichtig sein. Die Nichtigkeit kann durch gewöhnliche Feststellungsklage geltend gemacht werden, und zwar durch Mitglieder des Aufsichtsrats schon aufgrund ihrer Organstellung.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 5 U 115/05



OLG-FRANKFURT – Urteil, 5 U 158/05 vom 14.11.2006

Rechtsgebiete:AktG, WpÜG
Schlagworte:Hauptversammlung, Beschlüsse, AG, Aktiengesellschaft, Anfechtung, Anfechtungsklage, Aktionär
Stichwort:Beschlüsse
Leitsatz:Zur Anfechtung von Beschlüssen der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 5 U 158/05

OLG-FRANKFURT – Urteil, 10 U 18/06 vom 29.09.2006

Rechtsgebiete:AktG
Schlagworte:Gesellschaft, Gesellschaftsvertrag, AG, Aktiengesellschaft, Frist, Beschlüsse, Gesellschafterbeschlüsse, Unwirksamkeit, Nichtigkeit, Frist
Stichwort:Beschlüsse
Leitsatz:Wegen des schützenswerten Interesses der Gesellschaft an einer zeitnahen Feststellung der Wirksamkeit der gefassten Beschlüsse und der vergleichbaren Bestimmung in § 246 Abs.1 AktG ist eine im Gesellschaftsvertrag festgelegte Monatsfrist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit nicht zu beanstanden.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 10 U 18/06

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 7 S 2289/99 vom 15.01.2001

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Beschlüsse, Begründungserfordernis
Stichwort:Beschlüsse
Leitsatz:Ein die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ablehnender Beschluss des Verwaltungsgerichts ist nicht mit Gründen versehen, wenn zur Begründung der Verneinung der hinreichenden Erfolgsaussichten der Klage auf einen im Eilverfahren ergangenen Beschluss Bezug genommen wird, ohne den Beschluss genau, d.h. auch mit Aktenzeichen, zu bezeichnen, das Eilverfahren einen (teilweise) anderen (Bewilligungs-)Zeitraum als das Klageverfahren zum Gegenstand hat und überdies im Eilverfahren zum Teil das Bestehen eines (Anordnungs-)Anspruchs mangels Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes offen gelassen wurde.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 7 S 2289/99


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