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Beschleunigungsgebot

Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 6 LD 2/06 vom 03.06.2008

Rechtsgebiete:BBG, BDG, GG, VwGO, VwVfG
Schlagworte:Anschlussberufung, Befangenheit, Beleidigung, Beschleunigungsgebot, Dienstweg, Disziplinarmaßnahme, Disziplinarverfahren, Unterrichtungspflicht, Verfahrensmangel, Vorermittlungen, unzulässige, Weisung
Stichwort:Beschleunigungsgebot
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 6 LD 2/06



OLG-OLDENBURG – Beschluss, 1 Ws 62/08 vom 01.02.2008

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Untersuchungshaft, Verhältnismäßigkeit, Beschleunigungsgebot
Stichwort:Beschleunigungsgebot
Leitsatz:Kommt es in einer Haftsache in der Zeit nach Verkündung des mit einer Revision angefochtenen Urteils zu schwerwiegenden Verzögerungen, die im gerichtlichen Bereich ihre Ursache haben und insgesamt dazu führen, dass die Akten 8 Monate nach der Urteilsverkündung noch nicht dem Revisionsgericht zugeleitet wurden, so ist der Haftbefehl wegen Verstoßes gegen das Beschleunigungsgebot in Haftsachen aufzuheben.
Volltext: OLG-OLDENBURG - Beschluss, 1 Ws 62/08

THUERINGER-OVG – Beschluss, 2 EO 781/06 vom 16.10.2007

Rechtsgebiete:GG, ThürBG, ThürDG
Schlagworte:Beamtenrecht, Beförderung, Konkurrentenstreit, Bewerbungsverfahrensanspruch, Beschwerdebegründung, Auswahlverfahren, Mitteilungspflicht, Disziplinarverfahren, Beschleunigungsgebot, Verzögerung, Ermittlungsführer
Stichwort:Beschleunigungsgebot
Leitsatz:Eine Verletzung der Pflicht, dem in einem Auswahlverfahren über die Besetzung eines Beförderungsamtes unterlegenen Bewerber die Ablehnung mitzuteilen, berührt nicht die Rechtmäßigkeit der Auswahlentscheidung.

Es ist regelmäßig nicht zu beanstanden, einen Beamten für die Dauer einer gegen ihn durchgeführten disziplinarischen Untersuchung und eines anschließenden förmlichen Disziplinarverfahrens von einer an sich möglichen Beförderung auszunehmen. Etwas anderes gilt vorbehaltlich der besonderen Umstände des Einzelfalls auch nicht, wenn das Disziplinarverfahren entgegen dem Beschleunigungsgebot (§ 25 ThürDG) durchgeführt wurde. Eine solche Verzögerung kann grundsätzlich nur Ausgleichs- bzw. Schadenersatzansprüche des Beamten wegen einer entgangenen Beförderung begründen.
Volltext: THUERINGER-OVG - Beschluss, 2 EO 781/06

BVERWG – Beschluss, BVerwG 10 B 71.06 vom 10.05.2007

Rechtsgebiete:LwAnpG, FlurbG
Schlagworte:Bodenneuordnungsverfahren, Anordnungsbeschluss, Antragsbefugnis, Gebäudeeigentum, Beschleunigungsgebot, Zurückverweisung an die Widerspruchsbehörde
Stichwort:Beschleunigungsgebot
Leitsatz:1. Das Beschleunigungsgebot gebietet es dem Flurbereinigungsgericht, wenn eben möglich, den Rechtsstreit zu einem sachlichen Ende zu bringen (im Anschluss an den Beschluss vom 26. Februar 1988 - BVerwG 5 B 143.86 - Buchholz 424.01 § 2 FlurbG Nr. 4 S. 3).

2. Das Beschleunigungsgebot ist auch dann zu beachten, wenn das Flurbereinigungsgericht auf die Klage des Bodeneigentümers gegen Entscheidungen, die in einem auf Antrag eines vorgeblichen Gebäudeeigentümers durchgeführten Bodenordnungsverfahren ergangen sind, den Anordnungsbeschluss mit der Begründung für rechtswidrig erachtet, es habe einen anderen Gebäudeeigentümer ermittelt.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 10 B 71.06


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