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beschleunigter Verfahrensabschluss

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OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ws 556/06 vom 07.11.2006

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Entziehung der Fahrerlaubnis, vorläufige, Berufungsinstanz, Zulässigkeit, beschleunigter Verfahrensabschluss
Stichwort:beschleunigter Verfahrensabschluss
Leitsatz:Die die Anordnung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis erst in der Berufungsinstanz ist grundsätzlich zulässig. Verfahren, in denen die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen worden ist, sind beschleunigt zu führen.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ws 556/06




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