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Beschlagnahmeanordnung: Vereinsrecht

Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 11 OB 417/08 vom 09.02.2009

Rechtsgebiete:StPO, VereinsG
Schlagworte:Beschlagnahme: Gefahr im Verzug (Vereinsrecht), Beschlagnahmeanordnung: Vereinsrecht, Gefahr im Verzug: Vereinsrecht (Beschlagnahme), Vereinsrecht: Beschlagnahmeanordnung
Stichwort:Beschlagnahmeanordnung: Vereinsrecht
Leitsatz:Nach § 4 Abs.5 VereinsG trifft das Verwaltungsgericht eine originäre Beschlagnahmeanordnung. Das Anordnungsverfahren dient nicht der Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme durch die Ermittlungsbehörde.

Insoweit kommt vielmehr die Feststellungsklage (§ 43 VwGO) bzw. Fortsetzungsfeststellungsklage (§ 113 Abs. 1 S. 4 VwGO) in Betracht. Für eine analoge Anwendung von § 4 Abs. 5 VereinsG i.V.m. § 98 Abs. 2 StPO ist kein Raum.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 11 OB 417/08




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