JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Beschlagnahme
| Rechtsgebiete: | LStVG, KampfhundeV |
| Schlagworte: | Hundehaltung, Kampfhund, American Staffordshire Terrier, Mischling, Unbekannte Abstammung, Beweislast |
| Stichwort: | Beschlagnahme |
| Leitsatz: | Die Rassezugehörigkeit eines Mischlingshundes, dessen Eltern unbekannt sind, kann nicht allein nach der phänotypischen Ähnlichkeit mit einem Kampfhund bestimmt werden. |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 10 B 09.89 | |
| Rechtsgebiete: | StrEG, StPO, ZPO, RVG |
| Stichwort: | Beschlagnahme |
| Leitsatz: | Lassen sich die Verteidigungsauslagen, die für Tätigkeiten im Ermittlungsverfahren anfallen, von denen, die für gegen die Strafverfolgungsmaßnahme gerichtete Tätigkeiten entstehen und nach §§ 2, 7 StrEG zu entschädigen sind, nicht abgrenzen, so ist der ersatzfähige Anteil nach Maßgabe des § 287 ZPO zu schätzen. Dies gilt auch dann, wenn die anwaltliche Tätigkeit "deckungsgleich" ist, d.h. wenn während des gesamten Zeitraums, in dem der Verteidiger für seinen Mandanten tätig geworden ist, sowohl das Ermittlungsverfahren lief als auch die entschädigungsfähige Strafverfolgungsmaßnahme (hier: Sicherstellung von Sachen) aufrechterhalten wurde (Fortführung von und Abgrenzung zu BGHZ 68, 86). Beauftragt der Entschädigungsberechtigte einen Rechtsanwalt mit der Geltendmachung seiner Entschädigungsansprüche gemäß § 10 StrEG, so sind die dafür anfallenden Gebühren gleichfalls als Teil des Vermögensschadens erstattungsfähig. Der Gegenstandswert des zu erstattenden Anwaltshonorars richtet sich nach der Höhe des Entschädigungsbetrags, wobei der von Gesetzes wegen zu erstattende und nicht (nur) der von der Landesjustizverwaltung zuerkannte Betrag maßgeblich ist. |
| Volltext: BGH - Urteil, III ZR 298/08 | |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Stichwort: | Beschlagnahme |
| Leitsatz: | 1. Eine Protokollberichtigung mit der Folge einer "Rügeverkümmerung" ist nicht möglich, wenn in der Hauptverhandlung Feststellungen über die Kenntnisnahme vom Wortlaut der Urkunden im Selbstleseverfahren unterblieben sind. 2. Die Mitschriften, die ein nunmehr als Zeuge vernommener Richter in einer früheren Hauptverhandlung als erkennender Richter angefertigt hat, sind einer Beweisaufnahme nicht zugänglich. |
| Volltext: BGH - Beschluss, 2 StR 54/09 | |
| Rechtsgebiete: | AO, BGB |
| Stichwort: | Beschlagnahme |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: BFH - Beschluss, IV B 24/09 | |
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