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Bescheinigung nach § 7h EStG

Entscheidungen der Gerichte




OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN – Urteil, 3 L 64/02 vom 08.06.2004

Rechtsgebiete:EStG, BauGB
Schlagworte:Bescheinigung nach § 7h EStG
Stichwort:Bescheinigung nach § 7h EStG
Leitsatz:Voraussetzung für die Erteilung einer Bescheinigung nach § 7h Abs. 1 Satz 1 EStG ist, dass ein Gebot für eine Maßnahme nach § 177 Abs. 1 Satz 1 BauGB erlassen oder ein wirksamer öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen worden ist, in dem sich der Eigentümer des Gebäudes zu derartigen Maßnahmen verpflichtet. Auflagen in einer Baugenehmigung erfüllen diese Voraussetzungen nicht.
Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Urteil, 3 L 64/02




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