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Bescheinigung der Agentur für Arbeit über Meldung des Kindes als Arbeitsuchender hat keine Tatbestandswirkung für Kindergeldanspruch

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, III R 91/07 vom 25.09.2008

Rechtsgebiete:EStG, SGB III, SGB IV
Schlagworte:Bescheinigung der Agentur für Arbeit über Meldung des Kindes als Arbeitsuchender hat keine Tatbestandswirkung für Kindergeldanspruch
Stichwort:Bescheinigung der Agentur für Arbeit über Meldung des Kindes als Arbeitsuchender hat keine Tatbestandswirkung für Kindergeldanspruch
Leitsatz:1. Der Registrierung des arbeitsuchenden Kindes bzw. der daran anknüpfenden Bescheinigung der Agentur für Arbeit kommt keine (echte) Tatbestandswirkung für den Kindergeldanspruch nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG zu.

2. Entscheidend für den Kindergeldanspruch ist vielmehr, ob sich das Kind im konkreten Fall tatsächlich bei der Arbeitsvermittlung als Arbeitsuchender gemeldet hat bzw. diese Meldung alle drei Monate erneuert hat.
Volltext: BFH - Urteil, III R 91/07




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