JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Bescheidungsurteil
| Rechtsgebiete: | GasNEV, EnWG |
| Stichwort: | Bescheidungsurteil |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: BGH - Beschluss, EnVR 76/07 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, NNatSchG, NBauO, BauGB, BNatSchG |
| Schlagworte: | Flächennutzungsplan, Konzentrationszone, Regel-Ausnahme-Fall, Windkraftanlage |
| Stichwort: | Bescheidungsurteil |
| Leitsatz: | 1. Hat die Bauaufsichtsbehörde die Genehmigung des Vorhabens ohne seine Vereinbarkeit mit baurechtlichen oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften umfassend zu prüfen, wegen eines bestimmten Rechtsverstoßes abgelehnt, handelt es sich um ein "steckengebliebenes" Genehmigungsverfahren, in dem die Gerichte selbst bei Erhebung einer Verpflichtungsklage befugt sind, sich auf ein Bescheidungsurteil zu beschränken. 2. Außerhalb einer Konzentrationsfläche kann eine Abweichung von der Regel des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB nur zugelassen werden, wenn sie die planerische Konzeption der Gemeinde nicht in Frage stellt und das private Interesse an der Nutzung der Windenergie an dem vorgesehenen Standort bei einer Gesamtbetrachtung der den Einzelfall prägenden Umstände den Vorrang verdient. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 12 LC 55/07 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, TKG |
| Schlagworte: | Auslegung des § 35 Abs. 5 S. 2 Telekommunikationsgesetz 2004 (TKG 2004), § 35 Abs. 5 S. 2 TKG 2004 als Ermächtigung des Gerichts zum Erlass einer eigenen Anordnung über die vorläufige Zahlung eines höheren Entgelts, § 35 Abs. 5 S. 2 TKG 2004 als Ermächtigung des Gerichts zu einer Verpflichtung der Bundesnetzagentur zum Erlass einer vorläufigen Entgeltgenehmigung |
| Stichwort: | Bescheidungsurteil |
| Leitsatz: | § 35 Abs. 5 Satz 2 TKG 2004 ermächtigt das Gericht zum Erlass einer eigenen Anordnung über die vorläufige Zahlung eines höheren Entgelts, nicht aber dazu, der Bundesnetzagentur den Erlass einer vorläufigen Entgeltgenehmigung aufzugeben. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 6 C 3.08 | |
| Rechtsgebiete: | GG, VwGO, VwVfG, BBesG, PostPersRG |
| Schlagworte: | Vivento, Versetzung, Wiederaufgreifen, Amtsangemessene Beschäftigung, Statusamt, Abstrakt-funktionelles Amt, Konkret-funktionelles Amt, Klageantrag, Bestimmtheit, Rechtskraft, Bescheidungsurteil, Ausnahmesituation, Postnachfolgeunternehmen, Juristische Person des Privatrechts, Fernmeldemarkt, Rationalisierung, Rechtsaufsicht |
| Stichwort: | Bescheidungsurteil |
| Leitsatz: | 1. Die Bestandskraft einer Versetzung zu Vivento hat nicht zur Folge, dass dem versetzten Beamten anstelle seines verfassungsrechtlich garantierten Anspruchs auf amtsangemessene Beschäftigung nur ein Anspruch auf fehlerfreie Ausübung des Rücknahmeermessens gemäß § 48 Abs. 1 VwVfG (i.V.m. § 51 Abs. 5 VwVfG) zustünde. 2. Das Begehren, "amtsangemessen beschäftigt" zu werden, entspricht den Anforderungen des § 82 Abs. 1 Satz 2 VwGO an die Bestimmtheit des Klageantrags. Ein entsprechender Verpflichtungsausspruch hat insbesondere einen vollstreckungsfähigen Inhalt. 3. Eine amtsangemessene Beschäftigung setzt neben der Übertragung eines konkret-funktionellen Amts grundsätzlich auch die Übertragung eines abstrakt-funktionellen Amts voraus. Zur Begründung einer Ausnahme hiervon reicht der anhaltende Konkurrenzdruck, dem die Telekom AG auf dem liberalisierten Fernmeldemarkts ausgesetzt ist, nicht aus. 4. Aus ihrer Rechtsstellung als juristische Person des Privatrechts kann die Telekom AG nicht die Befugnis herleiten, die durch Art. 33 Abs. 5 GG und Art. 143b Abs. 3 GG garantierten Rechte der bei ihr beschäftigten Beamten zu schmälern (wie Hessischer VGH, Beschluss vom 19.06.2008 - 1 UZ 2699/07 -). |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 4 S 2235/07 | |
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