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HESSISCHES-LAG – Urteil, 3 Sa 98/05 vom 02.12.2005

Rechtsgebiete:SGB IX
Schlagworte:Diskriminierung, Schwerbehinderung, Begründungspflicht, Beschäftigungsquote
Stichwort:Beschäftigungsquote
Leitsatz:Nach § 81 Abs. 1 Satz 9 SGB IX hat der Arbeitgeber alle Beteiligten über die getroffene Entscheidung (betreffend die Einstellung eines schwerbehinderten Bewerbers) unter Darlegung der Gründe unverzüglich zu unterrichten. Diese Verpflichtung trifft jedoch nur diejenigen Arbeitgeber, die die gesetzliche Beschäftigungsquote nach § 71 Abs. 1 SGB IX nicht erfüllen (vgl. BAG 15. Februar 2005 - 9 AZR 635/03 - AP SGB IX § 81 Nr. 7).
Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 3 Sa 98/05




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