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Beschäftigungsmöglichkeit

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 5 AZR 16/08 vom 27.08.2008

Rechtsgebiete:BGB, GewO, ZPO
Schlagworte:Annahmeverzug - Beschäftigungsmöglichkeit
Stichwort:Beschäftigungsmöglichkeit
Volltext: BAG - Urteil, 5 AZR 16/08



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 10 B 10156/08.OVG vom 05.05.2008

Rechtsgebiete:SUrlV
Schlagworte:Deutsche Telekom AG, Beamter, Sonderurlaub, wichtiger Grund, Tochtergesellschaft, Tochterunternehmen, privatwirtschaftliche Tätigkeit, Arbeitsverhältnis, Anstellungsverhältnis, Arbeitsvertrag, Anstellungsvertrag, Kündigung, Kündigungsschutz, Arbeitsrecht, Beamtenrecht, Trennung, Beschäftigungsmöglichkeit, Umorganisation, Organisationsermessen, Konzernbetriebsvereinbarung, Rechts-missbrauch
Stichwort:Beschäftigungsmöglichkeit
Leitsatz:Zum Anspruch eines Beamten der Deutschen Telekom AG auf weiteren Sonderurlaub zur Fortsetzung seiner privatwirtschaftlichen Beschäftigung bei einem Tochterunternehmen der Deutschen Telekom AG.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 10 B 10156/08.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 12 A 11602/04.OVG vom 17.12.2004

Rechtsgebiete:BAT, SGB IX
Schlagworte:Angestellter, Angestelltenverhältnis, Antrag, Arbeitsmarkt, Arbeitsplatz, Arbeitsrecht, Arbeitsverhältnis, Arbeitsvertrag, Arbeitsvertragsparteien, Beendigung, Behinderung, Berufsunfähigkeit, Beschäftigung, Beschäftigungsmöglichkeit, Bundesangestelltentarifvertrag, Ermessen, Erwerbsminderung, teilweise Erwerbsminderung, volle Erwerbsminderung, Erwerbsminderungsrente, Erwerbsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeitsrente, Kündigung, Leistungsvermögen, Rente, Rentenantrag, Ruhen, Schwerbehindertenrecht, Schwerbehinderter, schwerbehinderter Mensch, Schwerbehinderung, Tarifnorm, Tarifvertrag, Tarifvertragsparteien, Teilzeitarbeitsplatz, Weiterbeschäftigung, Weiterbeschäftigungsantrag, Weiterbeschäftigungsmöglichkeit, Zustimmung
Stichwort:Beschäftigungsmöglichkeit
Leitsatz:1. Die Zustimmung des Integrationsamtes nach § 92 SGB IX zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen wegen Erwerbsminderung ist eine Ermessensentscheidung.

2. Wird eine unbefristete Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung gewährt, so ruht das Arbeitsverhältnis nach § 59 Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 4 und 5 BAT.

3. In diesem Fall kann eine Zustimmung des Integrationsamtes nach § 92 SGB IX nicht erteilt werden.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 12 A 11602/04.OVG


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