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Beschäftigungsklage

Entscheidungen der Gerichte




LAG-BERLIN – Urteil, 13 Sa 571/05 vom 10.06.2005

Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Schlagworte:Versetzung, Stellenpool, Beschäftigungsklage
Stichwort:Beschäftigungsklage
Leitsatz:1) Gegen eine Versetzung zum Zentralen Personalüberhangmanagement ( Stellenpool ) ist entweder eine Feststellungsklage, dass die Versetzung unwirksam ist, oder eine Leistungsklage, den Arbeitnehmer zu den bisherigen Arbeitsbedingungen zu beschäftigen, zulässig.

2) Eine Versetzung zum Stellenpool wegen des geplanten Outsourcings von Pförtnerstellen ist dann unwirksam, wenn zum Zeitpunkt der Versetzung das Outsourcing erst fast 5 Monate später stattfinden soll, tatsächlich aber in zwei Schritten fast 5 Monate bzw. fast 8 Monate später stattgefunden hat.

Eine dennoch bereits vorzeitig erfolgte Versetzung stellt eine unzulässige "Vorratsversetzung" dar. Sie wird nicht dadurch zulässig, dass die Arbeitnehmerin im Wege der Rückabordnung durch die Stellenpoolbehörde bis zum ersten Schritt des Pförtneroutsourcings wieder an ihrem alten Arbeitsplatz beschäftigt wird.
Volltext: LAG-BERLIN - Urteil, 13 Sa 571/05



LAG-BERLIN – Beschluss, 17 Ta (Kost) 6116/03 vom 18.11.2003

Rechtsgebiete:BRAGO
Schlagworte:Beschäftigungsklage, Streitwert
Stichwort:Beschäftigungsklage
Leitsatz:Der Wert einer Klage auf tatsächliche Beschäftigung bestimmt sich regelmäßig nach der Höhe eines Bruttomonatsverdienstes. Eine Erhöhung dieses Wertes kommt in Betracht, wenn der Arbeitnehmer ein besonderes Interesse an der begehrten Beschäftigung geltend macht.
Volltext: LAG-BERLIN - Beschluss, 17 Ta (Kost) 6116/03


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