( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterBBeschäftigungsanspruch des schwerbehinderten Menschen 

Beschäftigungsanspruch des schwerbehinderten Menschen

Entscheidungen der Gerichte




LAG-DUESSELDORF – Urteil, 9 Sa 991/07 vom 25.01.2008

Rechtsgebiete:SGB IX
Schlagworte:Beschäftigungsanspruch des schwerbehinderten Menschen, Präventionsverfahren, Eingliederungsmanagement
Stichwort:Beschäftigungsanspruch des schwerbehinderten Menschen
Leitsatz:1. Schwerbehinderte Menschen haben keinen Anspruch auf Zuweisung eines einzigen konkreten Arbeitsplatzes, sondern auf behinderungsgerechte Beschäftigung (BAG vom 10.05.2005, AP Nr. 8 zu § 81 SGB IX). Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber die Verfahren nach § 84 Abs. 1 und 2 SGB IX nicht durchgeführt hat.

2. Das Unterlassen des Präventionsverfahrens und des Eingliederungsmanagements führt nicht dazu, dass es dem schwerbehinderten Menschen, der eine Beschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz begehrt, nicht obliegt, Tatsachen dafür darzulegen, dass ein solcher Arbeitsplatz frei ist, frei wird oder durch personelle Umorganisation frei gemacht werden kann.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 9 Sa 991/07



LAG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 Sa 996/05 vom 31.08.2006

Schlagworte:Beschäftigungsanspruch des schwerbehinderten Menschen
Stichwort:Beschäftigungsanspruch des schwerbehinderten Menschen
Volltext: LAG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 Sa 996/05

LAG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 Sa 853/05 vom 08.06.2006

Rechtsgebiete:BAT, SGB IX, ZPO
Schlagworte:Beschäftigungsanspruch des schwerbehinderten Menschen
Stichwort:Beschäftigungsanspruch des schwerbehinderten Menschen
Volltext: LAG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 Sa 853/05


Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/beschaeftigungsanspruch-des-schwerbehinderten-menschen

"Beschäftigungsanspruch des schwerbehinderten Menschen - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN