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Beschäftigung von Zivildienstleistenden

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BAG – Beschluss, 1 ABR 25/00 vom 19.06.2001

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Beschäftigung von Zivildienstleistenden - Einstellung
Stichwort:Beschäftigung von Zivildienstleistenden
Leitsatz:Eine Einstellung iSv. § 99 BetrVG kann bereits dann vorliegen, wenn die arbeitgebertypische Auswahlentscheidung getroffen wird, welcher Mitarbeiter in die Belegschaft aufgenommen werden soll. Dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Entscheidung des Arbeitgebers steht nicht entgegen, daß die Zuweisung dieser Person - wie bei Zivildienstleistenden - durch Verwaltungsakt erfolgt.
Volltext: BAG - Beschluss, 1 ABR 25/00




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