JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Besatzungsrechtliche und besatzungshoheitliche Enteignung
| Rechtsgebiete: | VermG |
| Schlagworte: | Erholungsheim, besatzungsrechtliche und besatzungshoheitliche Enteignung, Ausschlussgrund des § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG, SMAD-Befehle Nr. 124, 126 und 44, Unterstellung unter die Deutsche Arbeitsfront, Liste "NS-Vermögen", konkreter Vollzugsauftrag, Unterschiede zu den Anforderungen an eine Enteignung während der Besatzungszeit. |
| Stichwort: | Besatzungsrechtliche und besatzungshoheitliche Enteignung |
| Leitsatz: | Ein Vollzugsauftrag der sowjetischen Besatzungsmacht, der ihre Verantwortlichkeit auch für Enteignungen nach der Gründung der DDR begründet, setzt voraus, dass sie selbst die Anweisung oder jedenfalls den Anstoß zur Durchführung der Enteignung des Vermögenswertes gegeben hat. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 27.00 | |
| Rechtsgebiete: | VermG, GG |
| Schlagworte: | Besatzungsrechtliche und besatzungshoheitliche Enteignung, Restitutionsausschluß, Verfassungsmäßigkeit, Voraussetzungen für erneute Vorlage an das Bundesverfassungsgericht, Einschätzung der Verhandlungssituation, Ermessen der Bundesregierung, Eidesstattliche Versicherung von Prof. Dr. Krause vom 11. Januar 1999 zur Verhandlungsposition der DDR |
| Stichwort: | Besatzungsrechtliche und besatzungshoheitliche Enteignung |
| Leitsatz: | Leitsatz: Die in der Eidesstattlichen Versicherung des ehemaligen Verhandlungsführers der DDR, Prof. Dr. Günter Krause, vom 10. Januar 1999 aufgestellten Behauptungen über die Verhandlungsposition der DDR zur Frage der Festschreibung der Ergebnisse der Industrie- und Gewerbeenteignungen sowie der Enteignungen des sonstigen Vermögens privater Eigentümer aus der Zeit der sowjetischen Besatzung erschüttern die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit des § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG weder in tatsächlicher noch in rechtlicher Hinsicht. Sie berechtigen deshalb nicht zur erneuten Einholung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu dieser Frage gemäß Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG. Beschluß des 8. Senats vom 28. Juni 1999 - BVerwG 8 B 151.99 - I. VG Magdeburg vom 23.03.1999 - Az.: VG A 5 K 47/99 - |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 8 B 151.99 | |
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