JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Besatzungshoheitliche Enteignung
| Rechtsgebiete: | VermG, InVorG |
| Schlagworte: | Enteignung, besatzungshoheitlich, besatzungshoheitliche Enteignung, Freigabe, Verbot, Enteignungsverbot, Berechtigtenfeststellung, Beschlagnahme, Beschlagnahmeverbot, Inkrafttreten, Veröffentlichung, Verkündung, Sequestrierung |
| Stichwort: | Besatzungshoheitliche Enteignung |
| Leitsatz: | Der Befehl Nr. 64 der sowjetischen Militäradministration vom 17. April 1948 enthielt in Nummer 5 das Verbot nach dessen Inkrafttreten auf der Grundlage des Befehls Nr. 124 Vermögenswerte zu sequestrieren und bisher nicht sequestrierte Vermögenswerte zu enteignen. Die Kenntnisnahme vorgelegter Enteignungslisten durch die sowjetische Besatzungsmacht beinhaltet keine nachträgliche Freigabe der enteigneten Vermögenswerte vom Sequestrierungsverbot nach Nummer 5 des SMAD-Befehls Nr. 64. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 25.05 | |
| Rechtsgebiete: | VermG |
| Schlagworte: | Verurteilung durch sowjetisches Militärtribunal, Einziehung Vermögen, besatzungshoheitliche Enteignung, russisches Rehabilitierungsgesetz, faktischer Enteignungsbegriff, Zweitenteignung |
| Stichwort: | Besatzungshoheitliche Enteignung |
| Leitsatz: | Eine Vermögenseinziehung durch Urteil eines sowjetischen Militärtribunals war nur unter der Voraussetzung wirksam, dass im Zusammenhang mit der Verurteilung auf den eingezogenen Vermögensgegenstand tatsächlich zugegriffen wurde. Ein Rückübertragungsanspruch nach Rehabilitierung durch russische Stellen besteht nicht, wenn das aufgehobene Urteil eines sowjetischen Militärtribunals zwar die Einziehung des Vermögens angeordnet hatte, auf den eingezogenen Vermögensgegenstand aber erst auf der Grundlage einer nachfolgenden besatzungshoheitlichen Enteignung tatsächlich zugegriffen wurde. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 18.05 | |
| Rechtsgebiete: | VermG |
| Schlagworte: | "Liste 3-Enteignung", besatzungshoheitliche Enteignung |
| Stichwort: | Besatzungshoheitliche Enteignung |
| Leitsatz: | Eine vom sog. demokratischen Magistrat von Groß-Berlin nach Maßgabe der "Liste 3" oben zum Gesetz zur Einziehung von Vermögenswerten der Kriegsverbrecher und Naziaktivisten vom 8. Februar 1949 beschlossene Enteignung eines Vermögenswerts folgte auch dann auf besatzungshoheitlicher Grundlage im Sinne von § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG, wenn die vor dem 5. Februar 1949 erfolgte Beschlagnahme des Vermögenswerts der sowjetischen Besatzungsmacht nicht bekannt war (im Anschluss an Urteil vom 13. Februar 1995 - BVerwG 7 C 53.94 - BVerwGE 98,1 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 38). |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 7 B 81.05 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, VermG, AusglLeistG |
| Schlagworte: | Besatzungshoheitliche Enteignung, feststellender Verwaltungsakt, Feststellung der Nichtenteignung, Rechtskraft, Bindungswirkung. |
| Stichwort: | Besatzungshoheitliche Enteignung |
| Leitsatz: | Leitsatz: Im Rahmen eines vermögensrechtlichen Verfahrens ist weder eine Rechtsgrundlage noch ein Rechtsschutzbedürfnis für die Verpflichtung der Restitutionsbehörde zu der Feststellung ersichtlich, der streitige Vermögenswert sei nicht (besatzungshoheitlich) enteignet worden. Beschluß des 8. Senats vom 11. November 1998 - BVerwG 8 B 218.98 - I. VG Halle vom 12.08.1998 - Az.: VG A 1 K 1095/98 - |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 8 B 218.98 | |
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