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Beruhensfrage

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss OWi 726/06 vom 19.12.2006

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Letztes Wort, Nichtgewährung, Beruhensfrage
Stichwort:Beruhensfrage
Leitsatz:Zum Beruhen bei Nichtgewährung des letzten Wortes.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ss OWi 726/06



OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss 313/05 vom 06.12.2005

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Beweisantrag, Ablehnung, Sachverständigenbeweis, anderes Sachverständigengutachten, Vereidigung, unterlassene Entscheidung, Beruhensfrage, Beweiswürdigung
Stichwort:Beruhensfrage
Leitsatz:1. Wird ein Beweisantrag auf Einholung eines Sachverständigengutachten mit der Begründung abgelehnt, dass durch das Gutachten eines anderen Sachverständigen bereits das Gegenteil bewiesen sei, ist das nur dann zulässig, wenn das Gutachten des anderen Sachverständigen denselben Verfahrensgegenstand betrifft.

2. Durch die Änderung der Vereidigungsvorschriften aufgrund des Ersten Justizmodernisierungsgesetzes ist bei einer unterbliebenen Entscheidung des Vorsitzenden über die Vereidigung die Beruhensfrage anders zu stellen. Unterlässt der Vorsitzende eine Entscheidung über die Vereidigung, kann das Urteil auf einem Verfahrensfehler nur beruhen, wenn es bei einer ordnungsgemäßen Entscheidung zu einer Vereidigung des Zeugen gekommen wäre, und wenn sodann nicht auszuschließen wäre, dass der Zeuge in diesem Falle andere, wesentliche Angaben gemacht hätte.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ss 313/05

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss 172/05 vom 14.07.2005

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Strafantrag, rechtlicher Hinweis, Fehlen, Beruhensfrage, letztes Wort, Erziehungsberechtigter
Stichwort:Beruhensfrage
Leitsatz:1. Zur Beruhensfrage bei Fehlen einer erforderlichen rechtlichen Hinweises.

2. Neben dem jugendlichen Angeklagten ist gemäß § 67 Abs. 1 JGG i.V.m. § 258 Abs., 2 und 3 StPO dessen gesetzlichen Vertretern oder Erziehungsberechtigten stets von Amts wegen das letzte Wort zu erteilen
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ss 172/05

OLG-HAMM – Urteil, 3 Ss 397/03 vom 13.08.2003

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Berufungshauptverhandlung, Ausbleiben des Angeklagten, genügende Entschuldigung, Aufklärungspflicht des Gerichts, Beruhensfrage
Stichwort:Beruhensfrage
Leitsatz:Zum Begriff der "genügenden Entschuldigung" und zur Beruhensfrage.
Volltext: OLG-HAMM - Urteil, 3 Ss 397/03


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