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Berufungsverwerfung: Ausbleiben des Angeklagten

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ws 212/07 vom 21.06.2007

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Berufungsverwerfung: Ausbleiben des Angeklagten, Verschulden, Entschuldigungsgründe, Erkrankung, Wiedereinsetzung, Glaubhaftmachung
Stichwort:Berufungsverwerfung: Ausbleiben des Angeklagten
Leitsatz:Ein nicht näher begründetes Attest des Inhalts, dass ein Angeklagter verhandlungsunfähig sei, reicht jedoch zur Glaubhaftmachung einer Verhandlungsunfähigkeit nicht aus.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ws 212/07



OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ws 225/07 vom 07.05.2007

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Berufungsverwerfung: Ausbleiben des Angeklagten, Verschulden, Fürsorgepflicht des Gerichts
Stichwort:Berufungsverwerfung: Ausbleiben des Angeklagten
Leitsatz:Die Fürsorgepflicht des Gerichts gebietet in den Fällen, in denen der Angeklagte zwar aus Nachlässigkeit der Berufungshauptverhandlung ferngeblieben ist, aufgrund der Umstände aber feststeht, dass er sich dem Verfahren nicht entziehen, sondern sich ihm stellen will, jedenfalls dann ein über die allgemein übliche Wartezeit von 15 Minuten hinausgehendes Zuwarten, wenn dadurch weitere Belange des Berufungsgerichts, insbesondere die ordnungsgemäße Verhandlung der weiteren anstehenden Verfahren nicht beeinträchtigt werden.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ws 225/07

OLG-HAMM – Beschluss, 1 Ws 282/07 vom 26.04.2007

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Berufungsverwerfung: Ausbleiben des Angeklagten, Verschulden, Entschuldigungsgründe, Erkrankung
Stichwort:Berufungsverwerfung: Ausbleiben des Angeklagten
Leitsatz:Eine Krankheit führt zumindest dann zur unverschuldeten Versäumung an der Hauptverhandlung, wenn sie nach ihrer Art oder ihren Auswirkungen, insbesondere nach dem Umfang der von ihr ausgehenden körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen, eine Beteiligung an der Hauptverhandlung unzumutbar macht.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 1 Ws 282/07

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss 573/06 vom 15.02.2007

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Berufungsverwerfung: Ausbleiben des Angeklagten, Verschulden, Trunkenheit
Stichwort:Berufungsverwerfung: Ausbleiben des Angeklagten
Leitsatz:Ein schuldhaftes Ausbleiben des Angeklagten liegt auch dann vor, wenn eine geistige Abwesenheit infolge schuldhafter Trunkenheit zu seiner Verhandlungsunfähigkeit führt. Das Verschulden muss jedoch zweifelsfrei festgestellt werden.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ss 573/06


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