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Berufungsverwerfung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-OLDENBURG – Beschluss, 1 Ss 78/09 vom 24.06.2009

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Berufungsverwerfung, Revisionsbegründung, Wiedereinsetzung
Stichwort:Berufungsverwerfung
Leitsatz:Enthält ein Verteidigerschriftsatz, mit dem nach Erlass eines die Berufung des Angeklagten gemäß § 329 StPO verwerfenden Urteils sowohl Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt als auch Revision eingelegt wird, eine schon ausreichende Verfahrensrüge, so kann aus der Formulierung, "zur Prüfung der Aussichten des Revisionsverfahrens" werde Akteneinsicht beantragt, nicht ohne weiteres geschlossen werden, die Ausführungen des Verteidigers sollten ausschließlich der Begründung des Wiedereinsetzungsantrages und nicht auch als Revisionsbegründung dienen.
Volltext: OLG-OLDENBURG - Beschluss, 1 Ss 78/09



OLG-OLDENBURG – Beschluss, 1 Ss 101/09 vom 16.06.2009

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Berufungsverwerfung, Entschuldigung, Zurückweisung
Stichwort:Berufungsverwerfung
Leitsatz:1. Nach vorangegangener Aufhebung eines die Berufung des Angeklagten wegen Nichterscheinens verwerfenden Urteils durch das Revisionsgericht darf eine - nach der Rechtsprechung trotz § 329 Abs. 1 Satz 2 StPO an sich zulässige - erneute Berufungsverwerfung nur erfolgen, wenn der Angeklagte mit der Ladung auf diese Ausnahme vom Gesetzeswortlaut hingewiesen worden war.

2. Ein Angeklagter muss nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Gericht fahren, wenn ihm ein Verwandter versprochen hat, ihn mit dem PKW dorthin zu bringen, es sei denn, er musste an der Zuverlässigkeit der vereinbarten Mitfahrt zweifeln. Auf die Möglichkeit einer nach unerwartetem Ausbleiben des PKW-Fahrers spontan anzutretenden weiten und kostspieligen Taxifahrt zum Gericht darf der Angeklagte nur verwiesen werden, wenn er diese Fahrt bezahlen konnte.
Volltext: OLG-OLDENBURG - Beschluss, 1 Ss 101/09

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss 255/08 vom 17.07.2008

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Berufungsverwerfung, Ausbleiben des Angeklagten, Ausbleiben im Fortsetzuungstermin, Unzulässigkeit der Verwerfung
Stichwort:Berufungsverwerfung
Leitsatz:Bleibt der Angeklagte bei Beginn eines Fortsetzungstermins aus, ist § 329 Abs. 1 StPO nicht anwendbar, da die Angeklagte nicht "bei Beginn" einer Hauptverhandlung, sondern bei deren Fortsetzung ausgeblieben ist.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ss 255/08

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 80/08 vom 27.03.2008

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Berufungsverwerfung, Wiedereinsetzung, Entschuldigung, Glaubhaftmachung, ärztliches Attest, Inhalt
Stichwort:Berufungsverwerfung
Leitsatz:Wenn das Ausbleiben im Berufungshauptverhandlungstermin mit einer Erkrankung entschuldigt werden soll, ist zumindest detailliert darzulegen, welche konkrete Symptomatik der behaupteten Erkrankung beim Angeklagten vorlag und ihn am Erscheinen in der Hauptverhandlung hinderte.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ws 80/08


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