JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Berufungsvereinbarung
| Rechtsgebiete: | GG, LVwVfG, LHG, HNTVO |
| Schlagworte: | Aufgabenübertragung, Berufungsvereinbarung, Chefarzt, Dienstposten, Einmaliges Fehlverhalten, Krankenversorgung, Kündigung, Leitungsfunktion, Privatliquidation, Statusamt |
| Stichwort: | Berufungsvereinbarung |
| Leitsatz: | Die einem Hochschullehrer in einer Berufungsvereinbarung zugesagte Übertragung einer Chefarztstelle kann gekündigt werden, wenn der Hochschullehrer seine Leitungsfunktion durch bewusst pflichtwidrige Weisungen an ihm untergebenes Personal missbraucht und erhebliche Straftaten zulasten der ihm anvertrauten Patienten begangen hat. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 9 S 603/09 | |
| Rechtsgebiete: | GG, BRRG, LVwVfG, UG, LHG |
| Schlagworte: | Anpassung, Ausstattungszusage, Berufungsvereinbarung, Haushaltsvorbehalt, Mindestausstattung, Personalausstattung, Stellenkürzung, Veränderte Umstände, Verteilungsvorbehalt, Vertrauensschutz, Vorhandene Ausstattung, Zusage |
| Stichwort: | Berufungsvereinbarung |
| Leitsatz: | 1. Professoren können die Einhaltung einer von der Hochschule abgegeben Ausstattungszusage grundsätzlich im Wege des Folgenbeseitigungsanspruchs begehren; ihnen steht damit ein mit der Leistungsklage geltend zu machender Rechtsschutz gegen entsprechende Stellenkürzungen zu. 2. Auch der Verteilungsvorbehalt aus § 48 Abs. 5 Satz 2 des Landeshochschulgesetzes stellt die Bindungswirkung einer zugesagten Ausstattung nicht ins Belieben hochschulinterner Entscheidungen. Die Neuverteilung von Stellen und Mitteln setzt vielmehr eine Berücksichtigung bereits abgegebener Zusagen voraus und lässt deren Bruch nur zur Verwirklichung höherwertiger Interessen und unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 9 S 1507/06 | |
| Rechtsgebiete: | HUG 1970, HUG 1974-1995, HVwVfG |
| Schlagworte: | Anpassung, Ausstattungszusage, Berufungsvereinbarung, Haushaltslage, Ungleichbehandlung, Wegfall der Geschäftsgrundlage |
| Stichwort: | Berufungsvereinbarung |
| Leitsatz: | 1. Die im Zivilrecht über § 242 BGB entwickelten allgemeinen Grundsätze des Wegfalls der Geschäftsgrundlage und deren gesetzliche Ausgestaltung für öffentlich-rechtliche Verträge in § 60 HVwVfG sind auf Berufungsvereinbarungen mit Hochschullehrern gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 6 HVwVfG nicht anwendbar. 2. Ausstattungsvereinbarungen mit Hochschullehrern, die vor dem Inkrafttreten des HHG 1998 geschlossen worden sind, können gemäß § 57 Abs. 3 HUG 1970 bzw. § 53 Satz 1 HUG 1974-1995 unter erleichterten Anforderungen an veränderte Verhältnisse angepasst werden; dabei sind sowohl eine verschlechterte Haushaltslage der Hochschule wie auch eine dadurch bewirkte Ungleichbehandlung gegenüber anderen Hochschullehrern zu berücksichtigen. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 8 UE 2251/05 | |
| Rechtsgebiete: | HVwVfG, VwGO |
| Schlagworte: | Antragsänderung, Berufungsvereinbarung, Beschwerdebegründungsfrist, Prüfungsumfang, Rechtsbehelfsbelehrung, Wegfall der Geschäftsgrundlage |
| Stichwort: | Berufungsvereinbarung |
| Leitsatz: | 1. Die einem verwaltungsgerichtlichen Beschluss im Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes beigefügte Rechtsbehelfsbelehrung entspricht nicht den Anforderungen des § 58 Abs. 1 VwGO, wenn sie keinen Hinweis auf die Beschwerdebegründungsfrist des § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO enhält. Die Beschwerde kann dann innerhalb der Jahresfrist des § 58 Abs. 2 Satz 1 VwGO begründet werden. 2. Im Beschwerdeverfahren ist eine gem. § 91 VwGO zulässige Antragsänderung zu berücksichtigen, wenn die Richtigkeit des angefochtenen verwaltungsgerichtlichen Beschlusses durch die form- und fristgerecht dargelegen Beschwerdegründe erfolgreich in Zweifel gezogen ist und das Beschwerdegericht im Rahmen der abgestuften Prüfung eine eigene, umfassende Prüfung des einstweiligen Rechtsschutzantrags vornimmt (Fortführung der Rechtsprechung des Senats im Beschluss vom 3. Dezember 2002 - 8 TG 2413/02 - NWwZ-RR 2003 S. 756, juris). 3. Der uneingeschränkten Erfüllung einer noch unter dem früheren Hessischen Hochschulgesetz unbefristet abgeschlossenen Berufungsvereinbarung mit einem Hochschullehrer kann grundsätzlich unter dem Gesichtspunkt des Wegfalls der Geschäftsgrundlage gem. § 60 Abs. 1 HVwVfG ein Leistungsverweigerungsrecht entgegengehalten werden. Die dafür erforderlichen engen Voraussetzungen können etwa bei einer umfassenden, mit einer neuen Schwerpunktbildung verbundenen Strukturveränderung eines oder mehrerer Fachbereiche einer Hochschule und gleichzeitig gekürzten Haushaltsmitteln gegeben sein. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 8 TG 1420/03 | |
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