JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Berufungsfrist bei fehlender Urteilszustellung innerhalb von 5 Monaten nach Urteilsverkündung
| Rechtsgebiete: | ArbGG |
| Schlagworte: | Berufungsfrist bei fehlender Urteilszustellung innerhalb von 5 Monaten nach Urteilsverkündung |
| Stichwort: | Berufungsfrist bei fehlender Urteilszustellung innerhalb von 5 Monaten nach Urteilsverkündung |
| Leitsatz: | Aufgrund der Neufassung von § 66 Abs. 1 ArbGG beginnt die Monatsfrist zur Einlegung der Berufung mit Ablauf von 5 Monaten nach Verkündung des erstinstanzlichen Urteils auch dann, wenn innerhalb von 5 Monaten nach der Verkündung das Urteil überhaupt nicht oder ohne oder mit unrichtiger Rechtsmittelbelehrung zugestellte wurde. Für eine Kumulierung der Frist von 5 Monaten des § 66 Abs. 1 S. 2 ArbGG n.F. und der Jahresfrist gem. § 9 Abs. 5 S. 4 ArbGG ist kein Raum mehr. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 4 Sa 1201/03 | |
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