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Berufungsfrist bei fehlender Urteilszustellung innerhalb von 5 Monaten nach Urteilsverkündung

Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHES-LAG – Urteil, 4 Sa 1201/03 vom 13.01.2004

Rechtsgebiete:ArbGG
Schlagworte:Berufungsfrist bei fehlender Urteilszustellung innerhalb von 5 Monaten nach Urteilsverkündung
Stichwort:Berufungsfrist bei fehlender Urteilszustellung innerhalb von 5 Monaten nach Urteilsverkündung
Leitsatz:Aufgrund der Neufassung von § 66 Abs. 1 ArbGG beginnt die Monatsfrist zur Einlegung der Berufung mit Ablauf von 5 Monaten nach Verkündung des erstinstanzlichen Urteils auch dann, wenn innerhalb von 5 Monaten nach der Verkündung das Urteil überhaupt nicht oder ohne oder mit unrichtiger Rechtsmittelbelehrung zugestellte wurde. Für eine Kumulierung der Frist von 5 Monaten des § 66 Abs. 1 S. 2 ArbGG n.F. und der Jahresfrist gem. § 9 Abs. 5 S. 4 ArbGG ist kein Raum mehr.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 4 Sa 1201/03




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