JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Berufungseinlegung
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Schlagworte: | Wiedereinsetzung, Berufungseinlegung, Beschwerde |
| Stichwort: | Berufungseinlegung |
| Leitsatz: | 1. Wer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt, weil er eine mündliche Rechtmittelbelehrung "nicht verstanden" habe, muss die Gründe hierfür angegeben. macht ein Ausländer insoweit Sprachschwierigkeiten geltend, so ist im Wiedereinsetzungsantrag auch anzugeben und glaubhaft zumachen, dass der in der Verhandlung anwesende Dolmetscher die Rechtsmittelbelehrung nicht übersetzt habe. 2. Der Strafsenat des Oberlandesgerichts ist nicht befugt, bei der Verwerfung einer Beschwerde, mit der die Versagung einer Wiedereinsetzung nach versäumter Berufungseinlegung angefochten wird, zugleich auch die Berufung als unzulässig zu verwerfen. |
| Volltext: OLG-OLDENBURG - Beschluss, 1 Ws 41/08 | |
| Rechtsgebiete: | AEntG, ZPO |
| Schlagworte: | Luxemburg, Urlaubskassenbeiträge, Wiedereinsetzung, Berufungseinlegung, Fax, Unterschrift |
| Stichwort: | Berufungseinlegung |
| Leitsatz: | Das luxemburgische, für Arbeitsverhältnisse im Baugewerbe maßgebliche Recht ist nicht günstiger als das deutsche bautarifliche Urlaubsrecht. Deshalb sind auch Arbeitgeber mit Sitz in Luxemburg, die in Deutschland durch entsandte Arbeitnehmer bauliche Leistungen durchführten, zu Zahlung von Urlaubskassenbeiträgen verpflichtet. Zu Frage der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Berufungseinlegung durch ein Fax, das keine Unterschrift wiedergibt. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 16 Sa 1297/06 | |
| Rechtsgebiete: | SGG |
| Schlagworte: | Berufungseinlegung, unschädliche Bezeichnung des Rechtsmittels als "Revision", Bezeichnung eines Verfahrensmangels, Auslegung von Rechtsmitteln |
| Stichwort: | Berufungseinlegung |
| Leitsatz: | Der Kläger legt eine Berufung auch dann ein, wenn er in der Rechtsmittelschrift deutlich macht, dass das erstinstanzliche Urteil durch eine höhere Instanz überprüft werden soll und Anhaltspunkte für eine Zulassung der Revision fehlen; eine Bezeichnung des Rechtsmittels als "Revision" ist dann unschädlich. |
| Volltext: BSG - Beschluss, B 13 RJ 289/04 B | |
| Rechtsgebiete: | VwGO |
| Schlagworte: | Vertretungszwang, Berufungseinlegung |
| Stichwort: | Berufungseinlegung |
| Leitsatz: | Der Vertretungszwang gemäß § 67 Abs. 1 VwGO besteht bereits bei der Einlegung der Berufung, auch wenn diese nach § 124a Abs. 2 Satz 1 VwGO beim Verwaltungsgericht einzulegen ist. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 9 S 2089/03 | |
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