JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Berufungsbegründungsfrist
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Wiedereinsetzung, Berufungsbegründungsfrist, Fristenkalender, Fristverlängerung, Organisationsverschulden |
| Stichwort: | Berufungsbegründungsfrist |
| Leitsatz: | 1. Der Eintrag des endgültigen Ablaufs der Berufungsbegründungsfrist im Fristenkalender ist erst zulässig, wenn eine beantragte Fristverlängerung tatsächlich gewährt worden ist (BAG Beschl. v. 16.10.2007 - VI ZB 65/06 ). 2. Wird ein Fristenkalender von zwei oder mehreren Mitarbeitern geführt, so ist durch entsprechende Organisationsanweisung sicherzustellen, dass die jeweiligen Änderungen, Bestätigungen und Kontrollen der notierten Fristen durch Abzeichnung derselben kenntlich gemacht werden. Die Fertigung eines Erledigungsvermerks dient nicht nur der Rekonstruktion durch den Anwalt, wer wann welche Arbeiten durchgeführt hat, sondern vornehmlich auch der Eigenkontrolle der jeweiligen Angestellten. |
| Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Beschluss, 5 Sa 338/08 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO |
| Schlagworte: | Berufungsbegründungsfrist, Fristenkalender, Fristenkontrolle, Organisationsverschulden, Wiedereinsetzung |
| Stichwort: | Berufungsbegründungsfrist |
| Leitsatz: | Verwendet ein Rechtsanwalt einen elektronischen Fristenkalender, muss er im Hinblick auf die spezifischen Fehlermöglichkeiten bei der Dateneingabe Kontrollen einrichten, die gewährleisten, dass eine fehlerhafte Eingabe rechtzeitig erkannt wird. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 4 LC 234/07 | |
| Rechtsgebiete: | ArbGG, ZPO |
| Schlagworte: | Berufungszurückweisung, Berufungsbegründungsfrist, Wiedereinsetzungsantrag, Beendigung Mandatsverhältnis |
| Stichwort: | Berufungsbegründungsfrist |
| Leitsatz: | 1. Geben mehrere Verfahrensbevollmächtigte sich widersprechende Verfahrenserklärungen gleichzeitig oder nicht ausschließbar gleichzeitig ab (hier: Berufungsrücknahme und Berufungsbegründungsschrift am vorletzten Tag der Frist), so sind beide als sich gegenseitig ausschließend wirkungslos. 2. Der Umstand, dass der erste Prozessbevollmächtigte noch eine wirksame Prozesserklärung abgeben konnte, wäre durch eine auch im Außenverhältnis wirksame Beendigung des Mandatsverhältnisses durch eine der beiden Bevollmächtigten zu verhindern gewesen. Dazu hätte es gemäß § 87 Abs. 1 ZPO sowohl der Anzeige des Erlöschens des bisherigen Mandatsverhältnisses als auch der Bestellung eines anderen Anwalts bedurfte. Aus den Mitteilungen muss klarwerden, dass der neue Bevollmächtigte an die Stelle des alten tritt. Da solche Mitteilungen durch die Prozessbevollmächtigten schuldhaft unterblieben sind und der Kläger sich gemäß § 85 Abs. 2 ZPO dieses Verschulden zurechnen lassen muss, konnte Wiedereinsetzung wegen der Versäumung der Berufungsbegründungsfrist nicht gewährt werden. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 12 Sa 292/08 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Wiedereinsetzung, Berufungsbegründungsfrist, Fristenkalender, EDV, Büropersonal, Kontrolle, Überwachung, Tippfehler |
| Stichwort: | Berufungsbegründungsfrist |
| Leitsatz: | Der Anwalt muss sicherstellen, dass nicht ein einfacher Tippfehler bei der Eingabe eines Datums in den elektronischen Fristenkalender allein zur Versäumung von Notfristen führen kann. Weil das Fehlerrisiko bei der Eingabe von Datumsangaben über eine Tastatur erheblich höher ist als bei der handschriftlichen Übertragung eines Datums, ist es erforderlich, dass eine zweite Person die Eintragungen der Anwaltsgehilfin in das Programm überprüft. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 9 U 50/08 | |
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