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Berufungsantrag

Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 12 LC 386/06 vom 09.10.2008

Rechtsgebiete:FStrG, VwGO
Schlagworte:Auftragsverwaltung, Berufungsantrag, Bombenblindgänger, Gefahrerforschung, Geschäftsführung ohne Auftrag, Hoheitsträger, Verantwortlichkeit des, Kampfmittel, Sondierung, Straßenbaulast, Vorarbeiten
Stichwort:Berufungsantrag
Leitsatz:Kosten der Sondierungsmaßnahmen, die aus Anlass der Bauvorbereitung eines Bundesautobahnabschnitts erforderlich werden und der (ergebnislosen) Aufsuchung von Kampfmitteln (Bombenblindgängern) aus dem Zweiten Weltkrieg dienten, sind von dem Träger der Straßenbaulast und nicht von der allgemeinen Gefahrenabwehrbehörde zu tragen.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 12 LC 386/06



HESSISCHER-VGH – Urteil, 8 UE 1188/06 vom 14.12.2006

Rechtsgebiete:GG, VwGO
Schlagworte:Berufungsantrag, Berufungsbegründung, Betreuer, Betreuung, Bezugnahme, Chancengleichheit, Diplomarbeit, Fairnessgebot, Hinweispflicht, Neubewertung, Prüferqualifikation, Prüfungsarbeit
Stichwort:Berufungsantrag
Leitsatz:Zur Begründung der zugelassenen Berufung genügt es, auf die Begründung des Zulassungsantrags Bezug zu nehmen. Die förmliche Stellung eines Berufungsantrags ist nicht erforderlich, wenn sich der Berufungsantrag unter Heranziehung der Berufungsgründe im Wege der Auslegung ermitteln lässt.

Kennt sich ein Prüfer in einem Prüfungsgebiet nicht aus, muss er sich in den Prüfungsgegenstand einarbeiten oder anregen, dass ein anderer Prüfer bestellt wird.

Soweit ein Prüfer den Entwurf einer Diplomarbeit als passablen Entwurf bezeichnet, der noch besser werden kann, er aber nur etwas mehr als einen Monat später die Arbeit mit "nicht ausreichend" (5) bewertet, verstößt er gegen das im Prüfungsrecht allgemein anerkannte Gebot der Fairness.

Ist der Prüfer in einem derartigen Fall - trotz der insgesamt überwiegend positiven Bemerkungen zu dem eingereichten Entwurf - der Auffassung, dass die Arbeit schlechter als ausreichend ist, so muss er den Prüfling auf diesen Umstand hinweisen.

Ist in einer Prüfungsordnung vorgesehen, dass der Prüfling während der Erstellung der Diplomarbeit von einem oder mehreren Prüfern betreut wird, so darf eine Beurteilung der Zusammenarbeit während der Betreuungsphase nicht in die Bewertung der Diplomarbeit einfließen.

Die aufgrund einer Gerichtsentscheidung erforderlich werdende Neubewertung einer Diplomarbeit muss durch andere als die bisherigen Prüfer vorgenommen werden, wenn angesichts der Umstände des Einzelfalls nicht mit der nötigen Sicherheit davon ausgegangen werden kann, dass die bisherigen Prüfer bei der Neubewertung unbefangen vorgehen werden.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 8 UE 1188/06

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 2 S 1884/03 vom 14.11.2005

Rechtsgebiete:GrStG, BewG, VwGO
Schlagworte:Berufungsantrag, Grundsteuer, Grundsteuererlass, Antrag, Antragsgründe, Wertfortschreibung
Stichwort:Berufungsantrag
Leitsatz:1. Ein ausdrücklicher Berufungsantrag ist nicht erforderlich, wenn das Ziel der Berufung aus der Tatsache ihrer Einlegung in Verbindung mit den während der Berufungsbegründungsfrist abgegebenen Erklärungen ersichtlich ist.

2. Das Antragserfordernis des § 34 Abs. 2 GrStG umfasst nicht die Darlegung der Antragsgründe innerhalb der Antragsfrist.

3. Bei Fortschreibungen der Einheitswerte für Grundbesitz sind die Wertverhältnisse im Hauptfeststellungszeitraum (1.1.1964) zugrunde zu legen (§ 27 BewG). Spätere Änderungen der Wertverhältnisse, wie etwa Änderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse, die ihren Niederschlag u.a. im allgemeinen Mietniveau finden, können für die Einheitsbewertung keine Bedeutung erlangen.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 2 S 1884/03

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 A 10085/05.OVG vom 12.04.2005

Rechtsgebiete:VwGO, TierSG
Schlagworte:Tierseuche, Tierseuchenrecht, Seuchenbekämpfung, Schweinepest, Wildschweine, Notimpfung, Impfköder, Impfköderauslegung, Impfung, Köderausbringung, Mitwirkung, Jagdrecht, Jagdausübungsberechtigter, Jagdpächter, Auslegung, Hilfeleistung, Antrag, Aufhebungsantrag, Fortsetzungsfeststellungsantrag, Fortsetzungsfeststellungsklage, Feststellung der Rechtswidrigkeit, Berufung, Unzulässigkeit, Berufungsantrag, Berufungsfrist, Berufungsbegründung, Berufungsbegründungsfrist, Begründungsfrist, Erledigung, Klarstellung, Umstellung, sachdienlicher Antrag, berechtigtes Interesse, Wiederholungsgefahr, Rechtsverordnung, gesetzliche Grundlage,
Stichwort:Berufungsantrag
Leitsatz:Die Umstellung eines Berufungsantrages, mit dem die Aufhebung eines schon zuvor erledigten Verwaltungsakts begehrt wird, in einen Fortsetzungsfeststellungsantrag ist nur innerhalb der Berufungsbegründungsfrist möglich. Danach kann er nur unter der Voraussetzung, dass der rechtzeitig abgegebenen Berufungsbegründung das Fortsetzungsfeststellungsbegehren unzweifelhaft zu entnehmen ist, dahingehend ausgelegt bzw. klargestellt werden.

Zum Umfang der Ermächtigung des § 23 Satz 2 TierSG, Jagdausübungsberechtigte im Rahmen der Bekämpfung der Schweinepest zur Notimpfung von Wildschweinen mittels oraler Immunisierung heranzuziehen.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 10085/05.OVG


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