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Berufung auf Verlust des Klageschriftsatzes bei der Postbeförderung

Entscheidungen der Gerichte




LAG-NUERNBERG – Beschluss, 5 Ta 78/03 vom 02.06.2003

Rechtsgebiete:KSchG
Schlagworte:Nachträgliche Klagezulassung, Berufung auf Verlust des Klageschriftsatzes bei der Postbeförderung, Zurechenbares Verschulden des Prozessbevollmächtigten (im Anschluss an 5 Ta 177/01)
Stichwort:Berufung auf Verlust des Klageschriftsatzes bei der Postbeförderung
Leitsatz:Beruft sich eine Klagepartei auf den Verlust eines Schriftsatzes zur Erhebung der Kündigungsschutzklage bei der Postbeförderung, so erfordert der Antrag auf nachträgliche Klagezulassung die Darlegung, dass die Klageschrift bereits der Post übergeben worden sei; der Absendevorgang muss dabei lückenlos dargestellt werden.
Volltext: LAG-NUERNBERG - Beschluss, 5 Ta 78/03




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