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OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 38/08 vom 22.05.2008

Rechtsgebiete:BGB, VBVG
Schlagworte:Vergütung, Betreuer, Ermessen, Höchstwert, Kontrollwert, Berufsbetreuer, Berufsvormund, Vormund
Stichwort:Berufsvormund
Leitsatz:Als Kontroll- oder Höchstwert für die einem ehrenamtlichen Betreuer nach dem Ermessen des Vormundschaftsgerichts ausnahmsweise zuzubilligende Vergütung kann nicht auf die Vergütung eines entsprechenden Berufsbetreuers nach §§ 4, 5 VBVG zurückgegriffen werden; eher kommt insoweit die Vergütung des Berufsvormundes nach § 3 VBVG in Betracht.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 38/08




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