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Berufstätigkeit

Entscheidungen der Gerichte




OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 4 M 143/09 vom 30.06.2009

Rechtsgebiete:GG
Schlagworte:Beruf, Berufstätigkeit, Eheleute, verheiratet, Eheleute, Hauptwohnung, Zweitwohnung, Zweitwohnungssteuer
Stichwort:Berufstätigkeit
Leitsatz:Eine an das Melderecht anknüpfende Zweitwohnungssteuerregelung, die eine aus beruflichen Gründen gehaltene Zweitwohnung eines nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten erfasst, kann nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 2005 (- 1 BvR 1232/00, 1 BvR 2627/03 -, zit. nach JURIS) von vornherein nur dann gegen Art. 6 Abs. 1 GG verstoßen, wenn diese Zweitwohnung in einer anderen Gemeinde liegt als die (familiäre) Hauptwohnung.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 4 M 143/09



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 2 ME 575/07 vom 14.09.2007

Rechtsgebiete:NSchG
Schlagworte:Ausnahmegenehmigung, Berufstätigkeit, Betreuungsperson, Gründe, pädagogische, Grundschule, Härte, unzumutbare, Schulbezirk
Stichwort:Berufstätigkeit
Leitsatz:Zu den Voraussetzungen, die an die Annahme einer unzumutbaren, den Besuch einer anderen als der zuständigen Grundschule rechtfertigenden Härte mit Blick auf die Berufstätigkeit der Erziehungsberechtigten und den hierdurch bedingten zusätzlichen Betreuungsbedarf des Schulkindes zu stellen sind.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 2 ME 575/07

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 8 LB 212/05 vom 26.04.2007

Rechtsgebiete:ASO, HKG
Schlagworte:Alterssicherung, Alterssicherungsordnung, Anrechnung, Arbeitsmarkt, Arzt, Ärzte, Ärztekammer, Ärzteversorgung, Ärztliche Tätigkeit, Berufstätigkeit, Berufsunfähigkeit, Berufsunfähigkeitsrente, Existenzgrundlage, Existenzsicherung, Krankheit, Lohnersatzleistung, Streitwert, Streitwertkatalog, Tätigkeit, ärztliche Versorgung, berufsständische Versorgungswerk, berufsständisch
Stichwort:Berufstätigkeit
Leitsatz:1. Ein Arzt, der theoretisch noch in Teilbereichen seines Berufes arbeiten kann, dem aber wegen seiner erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen tatsächlich eine solche Möglichkeit verschlossen ist, ist berufsunfähig i. S. v. § 16 der Alterssicherungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen (ASO).

2. Ärztliche Tätigkeit i. S. v. § 16 Abs. 1 ASO ist nur eine solche, für die rechtlich zwingend eine ärztliche Approbation oder Berufserlaubnis erforderlich ist.

3. Für die Streitwertfestsetzung bei Renten in einem berufsständischen Versorgungswerk ist gemäß Nr. 14. 3 des Streitwertkatalogs (nur noch) der dreifache Jahresbetrag der streitigen Leistung maßgebend.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 8 LB 212/05

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 9 TG 1179/04 vom 09.08.2004

Rechtsgebiete:AuslG, GG
Schlagworte:Arbeitsstelle, Berufstätigkeit, Lebensmittelpunkt, Wohnung, eheliche Lebensgemeinschaft
Stichwort:Berufstätigkeit
Leitsatz:Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung einer ehelichen Lebensgemeinschaft, wenn die Ehegatten überwiegend an verschiedenen Orten wohnen.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 9 TG 1179/04


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