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Berufsständische Versorgung

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 6 C 3.05 vom 21.09.2005

Rechtsgebiete:GG
Schlagworte:Berufsständische Versorgung, Berufsunfähigkeit, Eigentumsschutz, Rente, Zahlbetrag, Inflationsausgleich, Dynamisierung, Gleichbehandlung
Stichwort:Berufsständische Versorgung
Leitsatz:Art. 14 Abs. 1 GG gebietet es, dass der Realwert einer unter Einschluss einer werterhaltenden Dynamisierung erworbenen Berufsunfähigkeitsrente dann nicht mehr durch Maßnahmen des Versorgungsträgers beeinträchtigt wird, wenn der Versorgungsfall eingetreten ist und die Rente ihre Zweckbestimmung erfüllt, den Lebensstandard des Versorgungsempfängers entsprechend dem Versorgungssystem zu sichern, dem der Empfänger kraft hoheitlicher Anordnung beitreten musste; dies muss jedenfalls so lange gelten, als nicht die Versorgungsleistungen aller Rentenbezieher zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Versorgungswerks insgesamt eine systemgerechte Reduzierung erfahren müssen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 6 C 3.05



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 A 10066/05.OVG vom 15.03.2005

Rechtsgebiete:GG, RAVG
Schlagworte:Rechtsanwalt, berufsständische Versorgung, Versorgungswerk, vorgezogene Altersrente, Versorgungsabschlag, Rentenkürzung, Kürzungsmaßstab, versicherungstechnische Grundsätze, Renteneintrittsalter, Rentenlaufzeit, rechtsatzmäßige Legitimation, Gesetzesvorbehalt, Satzungsvorbehalt, Delegationsgebot, Kürzungstatbestand, Kürzungsumfang, Bestimmtheitsgebot
Stichwort:Berufsständische Versorgung
Leitsatz:Die Entscheidung, ob, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe die Regelaltersrente eines Rechtsanwaltes als Korrektiv für ihre vorzeitige Inanspruchnahme durch einen Versorgungsabschlag gekürzt werden soll, hat der Gesetzgeber im Rechtsanwaltsversorgungsgesetz vom 29. Januar 1985 (GVBl. S. 37) nicht selbst getroffen, sondern unter den Vorbehalt eines Satzungsbeschlusses des Versorgungswerkes gestellt.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 10066/05.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 A 11422/04.OVG vom 07.12.2004

Rechtsgebiete:GG, VwVfG
Schlagworte:Versorgungsbescheid, Landeszahnärztekammer, berufsständische Versorgung, satzungsrechtliche Grundlage, Satzungsänderung, Übergangsbestimmung, Berufsunfähigkeitsrente, Altersrente, Teilrücknahme, Rentenzahlbetrag, Festschreibung, Zahlwertgarantie, Realwertgarantie, Rentenanpassung, Punktwert, Inflationsausgleich, Dynamisierungsausschluss, Eingriff, Wertsicherungsfunktion, Schutzbereich, Eigentumsgarantie, Gleichheitssatz
Stichwort:Berufsständische Versorgung
Leitsatz:Der in der Satzung eines berufsständischen Versorgungswerkes angeordnete vollständige und auf unabsehbare Dauer wirksame Anpassungsausschluss von im Zahlbetrag festgeschriebenen Berufsunfähigkeits- oder Altersrenten eines bestimmten Teilnehmerkreises ist mit der verfassungsrechtlich geschützten Wertsicherungsfunktion des Rechts auf Rente und dem allgemeinen Gleichheitssatz grundsätzlich nicht zu vereinbaren.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 11422/04.OVG


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