JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > berufsständisch
| Rechtsgebiete: | ASO, BeamtVG, GG, SGB I, HKG |
| Schlagworte: | Altersrente, Altersrentenzuschlag, Alterversorgungswerk, Anwartschaft, Ärzteversorgung, Ehegatte, Ledigenzuschlag, Versorgungsauftrag, Versorgungswerk, berufsständisch, Verzicht |
| Stichwort: | berufsständisch |
| Leitsatz: | In der niedersächsischen Ärzteversorgung ist ein Verzicht auf Ansprüche im Rahmen der Hinterbliebenenversorgung nicht möglich. Ein solcher Verzicht vermittelt deshalb dem Mitglied keinen Anspruch auf Gewährung des sog. Ledigenzuschlages nach § 15 Abs. 7 Satz 1 ASO. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 8 LA 63/09 | |
| Rechtsgebiete: | ABH, ASO, VO (EWG) Nr. 1408/71 |
| Schlagworte: | Pflichtmitgliedschaft, Versorgungswerk, Versorgungswerk, berufsständisch, Vertrauensschutz, Zahnärztekammer |
| Stichwort: | berufsständisch |
| Leitsatz: | Nach § 8 Abs. 2 ABH ist von der Pflichtmitgliedschaft im Altersversorgungswerk der Zahnärztekammer Niedersachsen nur ausgenommen, wer zum 1. Januar 2005 das 45. Lebensjahr vollendet hat und zu diesem Zeitpunkt von der Mitgliedschaft in einem deutschen zahnärztlichen Versorgungswerk ausgenommen oder befreit worden ist. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 8 LC 3/09 | |
| Rechtsgebiete: | ABH, BGB, BRAO, GG |
| Schlagworte: | Beratungsvertrag, Berufsausübungsverbot, Berufsfreiheit, Interessenkollision, Justitiar, Rechtsanwalt, Tätigkeitsverbot, Versorgungswerk, Vertretungsverbot, berufsständisch |
| Stichwort: | berufsständisch |
| Leitsatz: | 1. § 47 Abs. 1 Satz 1 BRAO steht der ständigen Tätigkeit eines Rechtsanwaltes für eine juristische Person des Öffentlichen Rechts nicht entgegen, wenn der Anwalt den Hoheitsträger nur unabhänigig berät und nicht organisatorisch eingegliedert ist. 2. Unter den genannten Bedingungen steht ein Rechtsanwalt auch nicht in "einem ständigen Dienst- oder ähnlichen Beschäftigungsverhältnis" i. S. d. § 46 BRAO. 3. Die beratende Mitwirkung als Justitiar am Erlass einer Norm oder auch an der allgemeinen Gestaltung von Bescheiden, deren Inhalt zwingend aus einer Norm folgt, steht nach § 45 BRAO der anwaltlichen Vertretung in einem nachfolgenden Rechtsstreit um die Rechtmäßigkeit eines solchen Bescheides und mittelbar der Norm nicht entgegen. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 8 OA 37/09 | |
| Rechtsgebiete: | ABH, ASO, VwGO |
| Schlagworte: | Altersversorgungswerk, Aufgabe, Berufsunfähigkeit, Berufsunfähigkeitsrente, Praxis, Versorgungswerk, Versorgungswerk, berufsständisch, Vertreter, Zahnarzt, zahnärztliche Tätigkeit |
| Stichwort: | berufsständisch |
| Leitsatz: | Wer seine Praxis durch einen Vertreter fortführen läßt, erhält mangels Aufgabe seiner zahnärztlichen Tätigkeit unverändert keine Berufsunfähigkeitsrente vom zahnärztlichen Versorgungswerk in Niedersachsen. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 8 LB 7/08 | |
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