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Berufssportler

Entscheidungen der Gerichte




OLG-FRANKFURT – Urteil, 7 U 130/05 vom 23.08.2006

Rechtsgebiete:BGB, SGB III
Schlagworte:Managementvertrag, Management-Vertrag, Sportler, Berufssportler, Vertrag, Vermittlung, Beratung, Kündigung, Knebelung, RBerG, Rechtsberatung, Arbeitsvermittlung
Stichwort:Berufssportler
Leitsatz:Zur Wirksamkeit eines sog. "Managementvertrages" mit einem Berufssportler, insbesondere im Hinblick auf den darin vereinbarten langfristigen Kündigungsausschluss.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 7 U 130/05



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 10 S 2112/02 vom 03.06.2003

Rechtsgebiete:AuslG, AAV
Schlagworte:Berufssportler, Übergangsregelung, Vereinswechsel, Folgenbeseitigungslast, Ermessensreduzierung auf Null, Aufenthaltserlaubnis, Rechtsanspruch
Stichwort:Berufssportler
Leitsatz:1. Die Übergangsregelung des § 5 Nr. 10 letzter Halbs. AAV gilt nicht für den Fall des Abschlusses eines neuen Vertragsverhältnisses bei einem anderen Verein oder einer anderen Einrichtung.

2. Im Fall einer "Folgenbeseitigungslast" kommt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nur in Betracht, wenn die Voraussetzungen für deren Erteilung nach der aktuellen Rechtslage gegeben sind. Bestehen für den vom Ausländer geltend gemachten Aufenthaltszweck im Ausländergesetz abschließende Regelungen, so sind diese Vorschriften auch im Fall einer "Folgenbeseitigungslast" maßgeblich; die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis im Ermessenswege nach § 7 Abs. 1 AuslG ist ausgeschlossen.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 10 S 2112/02

LAG-KOELN – Urteil, 8 Sa 16/03 vom 14.05.2003

Rechtsgebiete:BGB, TzBfG, KSchG
Schlagworte:Berufssportler, Handgeld, Sonderzahlung, Auslegung, auflösende Bedingung, Klagefrist
Stichwort:Berufssportler
Leitsatz:1. Unter einer vereinbarten "Sonderzahlung" im Arbeitsvertrag ist i. d. R. eine unregelmäßige Entgeltzahlung in einem bestehenden Arbeitsverhältnis zu verstehen.

Jedenfalls dann, wenn die vereinbarte Sonderzahlung für eine jeweilige Saison (Spielzeit) zu einem datenmäßig bestimmten Fälligkeitstermin vereinbart ist, verbietet es sich, diese vereinbarte Leistung als geschuldetes Handgeld auszulegen, welches unabhängig vom Bestand des Arbeitsverhältnisses zum Fälligkeitstermin geschuldet ist.

2. Um nicht die Beendigung des Arbeitsvertrages durch Eintritt einer vereinbarten auflösenden Bedingung eintreten zu lassen, muss binnen drei Wochen nach Eintritt der Bedingung Klage erhoben werden, §§ 21, 17 TzBfG, 5 bis 7 KSchG.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 8 Sa 16/03


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