JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Berufssoldat
| Rechtsgebiete: | BRAO, BeamtStG, BBG, GG |
| Stichwort: | Berufssoldat |
| Leitsatz: | Der Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nach § 14 Abs. 2 Nr. 5 BRAO wegen Ernennung zum (Fach-) Hochschulprofessor unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit verstößt weder gegen die Eigentumsgarantie (Art. 14 GG, Art. 1 ZP 1 EMRK) noch gegen die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) und ist auch nicht deswegen zu beanstanden, weil für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer andere Regelungen getroffen worden sind. |
| Volltext: BGH - Beschluss, AnwZ (B) 52/08 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, SG |
| Schlagworte: | Versorgungsausgleich, Berufssoldaten, Altersgrenze |
| Stichwort: | Berufssoldat |
| Leitsatz: | Für die Ermittlung der ruhegehaltfähigen Gesamtzeit eines Berufssoldaten sind auch nach der Neufassung des § 45 SG durch das Dienstrechtsneuordnungsgesetz weiterhin die besonderen Altersgrenzen des § 45 Abs. 2 SG maßgeblich. |
| Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 17 UF 73/09 | |
| Rechtsgebiete: | GG, BUKG, ATGV |
| Schlagworte: | 12. Jahrgangsstufe, allgemeinbildendes zwölfstufiges Schulsystem, Analogie, Aufwandsentschädigung, Auslandstrennungsgeld, einheitliche Qualifikationsphase, Fachhochschulreife, Fachoberschule, Gymnasialausbildung, gymnasiale Oberstufe, Kollegstufe, planwidrige Regelungslücke, Schulbesuch, Schulbesuch als Umzugshindernis, Schulwechsel, Trennungsgeld, Umzugshindernis, Umzugskostenvergütung, Versetzung, weiterführender Schulabschluss, zwingendes persönliches Umzugshindernis, Vorbehalt des Gesetzes, Beamtenrecht, Umzugskostenrecht |
| Stichwort: | Berufssoldat |
| Leitsatz: | Als zwingendes persönliches Umzugshindernis ist es auch anzusehen, wenn sich das Kind des Beamten oder Soldaten in der vorletzten Jahrgangsstufe eines auf 12 Jahre angelegten schulischen Bildungsgangs befindet, der in einer einheitlichen zweijährigen Qualifikationsphase zu einem weiterführenden Schulabschluss (hier: Fachabitur) führt. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 17.08 | |
| Rechtsgebiete: | BAT, AGG, ZPO |
| Schlagworte: | Diskriminierung, Benachteiligung, Alter, Altersdiskriminierung, Vergütung, Altersstufen, Feststellungsinteresse |
| Stichwort: | Berufssoldat |
| Leitsatz: | Eine tarifliche Regelung, in der die Grundvergütung der Höhe nach nach Lebensaltersstufen gestaffelt wird, ist wegen unmittelbarer Benachteiligung wegen des Alters i.S.d. §§ 1, 3 AGG unwirksam. Die hierdurch eintretende unmittelbare Benachteiligung ist nicht im Sinne des AGG gerechtfertigt. Folge dieses Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot wegen des Alters ist, dass die leistungsgewährenden, nicht benachteiligenden Tarifvertragsbestimmungen auf diejenigen Personen zu erstrecken sind, die entgegen den Benachteiligungsverboten von den tariflichen Leistungen ausgeschlossen wurden. Der Arbeitgeber kann sich im Hinblick auf den Verstoß gegen das gesetzliche Diskriminierungsverbot nicht auf Vertrauensschutzgesichtspunkte berufen. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 2 Sa 1689/08 | |
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