JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Berufsschule
| Rechtsgebiete: | VwGO, BayBG, LbV |
| Schlagworte: | Beamtenrecht, Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens, Funktionsstelle einer Fachbetreuung an einer städtischen Berufsschule BesGr. A 15, Gleichwertigkeit von periodischen Beurteilungen und Leistungsberichten im Stellenbesetzungsverfahren, Anwendung eines strengeren Beurteilungsmaßstabs infolge geänderter Praxis des Dienstherrn zur Ausschöpfung der vollen Notenbandbreite, Niedrigeres Gesamtprädikat (Notenstufe) bei gleich gebliebenen Leistungen wegen strengeren Beurteilungsmaßstabs |
| Stichwort: | Berufsschule |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 3 CE 09.493 | |
| Rechtsgebiete: | EStG, Berufsausbildungsgesetz |
| Schlagworte: | Kindergeldanspruch, Zugehörigkeit der nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses erfolgten Vorbereitung auf eine bestandene Wiederholungsprüfung zur Ausbildung |
| Stichwort: | Berufsschule |
| Leitsatz: | 1. Die ernsthafte und nachhaltige Vorbereitung auf eine Wiederholungsprüfung gehört auch dann zur Berufsausbildung, wenn das Ausbildungsverhältnis mit dem Lehrbetrieb nach der nicht bestandenen Abschlussprüfung endet und das Kind keine Berufsschule besucht. 2. Nimmt das Kind an der erstmaligen Wiederholungsprüfung teil und besteht diese, ist in der Regel zu unterstellen, dass sich das Kind ernsthaft und nachhaltig auf diese Prüfung vorbereitet hat. |
| Volltext: BFH - Urteil, III R 85/08 | |
| Rechtsgebiete: | BBiG, TVAöD |
| Schlagworte: | Berufsausbildungsverhältnis, Prüfungstermin nach vereinbarter Ausbildungszeit, Verlängerung |
| Stichwort: | Berufsschule |
| Volltext: BAG - Urteil, 3 AZR 427/07 | |
| Rechtsgebiete: | AGG, BGB, GG |
| Schlagworte: | Entschädigung, Gesundheitsschädigung, Lehrer, Mobbing, Persönlichkeitsrechtsverletzung, Schadensersatz, Schmerzensgeld, Schule, Schutzpflicht |
| Stichwort: | Berufsschule |
| Leitsatz: | Einzelfall einer Klage einer Lehrerin auf Schadensersatz und Entschädigung (Schmerzensgeld) wegen Mobbing durch Vorgesetzte. Das Gericht hat offen gelassen, ob die feststellbaren Handlungen der Vorgesetzten die Klägerin in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt haben, denn es ließ sich weder die Kausalität des Verhaltens für den Eintritt der Gesundheitsschädigung feststellen, noch konnte die besondere Intensität der Verletzung als Voraussetzung des Schmerzensgeldanspruchs festgestellt werden. |
| Volltext: LAG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Urteil, 5 Sa 86/08 | |
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