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Berufsqualifizierender Studienabschluss

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HESSISCHER-VGH – Beschluss, 5 UZ 2445/05 vom 22.06.2006

Rechtsgebiete:HessStuGuG, VwGO
Schlagworte:Abwägung, Berufsqualifizierender Studienabschluss, Gebührenfreiheit, Rückwirkungsverbot, Übergangsregelung, unechte Rückwirkung, Vertrauensschutz, Zweitstudiengebühr
Stichwort:Berufsqualifizierender Studienabschluss
Leitsatz:Die Pflicht zur Zahlung von Studiengebühren für Studierende, die zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des Studienguthabengesetzes schon an einer Hochschule des Landes immatrikuliert waren und bereits über einen ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss verfügen ("Zweitstudiengebühr"), verstößt nicht gegen das im Rechtsstaatsprinzip verankerte Rückwirkungsverbot.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 5 UZ 2445/05




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