JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Berufspflicht
| Rechtsgebiete: | HeilBG, SGB X, ZPO, BOÄ |
| Schlagworte: | Arzt, Berufspflicht, Berufspflichtverletzung, unzureichende Bearbeitung von Schwerbehindertenverfahren, Amt für Soziale Angelegenheiten, verspätete Vorlage von Befund- und Behandlungsberichten |
| Stichwort: | Berufspflicht |
| Leitsatz: | Ein Arzt, der Anfragen des Amtes für Soziale Angelegenheiten in Schwerbehindertenverfahren nicht beantwortet oder angeforderte Befund- und Behandlungsberichte nicht in angemessener Zeit vorlegt, verletzt seine Berufspflichten. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, LBGH A 11625/06.OVG | |
| Rechtsgebiete: | HeilBG, BOÄ Rh-Pf |
| Schlagworte: | Arzt, Arztpraxis, Berufspflicht, Berufspflichtverletzung, Werbung, berufswidrige Werbung, Patienteninformation, Außendarstellung, Werbeträger, Praxisstele, Fensterbeschriftung, Leistungsangebot |
| Stichwort: | Berufspflicht |
| Leitsatz: | Dem Arzt ist nicht jede, sondern nur die berufswidrige Werbung verboten; berufswidrig ist eine Werbung, die keine sachangemessene Information darstellt oder sonst übertrieben ist. Die Benutzung bestimmter Informationsträger und die Nennung von Leistungsangeboten sind nicht schon deshalb berufswidrig, weil sie über die in der Berufsordnung festgeschriebenen Formen und Inhalte der Außendarstellung hinausgehen. Danach kann das Aufstellen einer Stele mit Hinweisen auf das Leistungsangebot einer Radiologischen Praxis zulässig, die zusätzliche Anbringung von Fensterbeschriftungen mit entsprechendem Inhalt dagegen berufswidrig sein. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, LBGH A 11762/02.OVG | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, LVwG SH, BerufsO-ÖbVI |
| Schlagworte: | Vermessungsingenieur, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, Berufspflicht, Haftpflichtversicherung, Versicherungspflicht, Aufsichtsmaßnahme, Warnungsgeld, Ermessen, Abschöpfung |
| Stichwort: | Berufspflicht |
| Leitsatz: | 1) Für eine gewissenhafte und eigenverantwortliche Berufsausübung eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs ist zu fordern, dass dieser eine ausreichende Versicherung zur angemessen Abdeckung derjenigen Haftungsrisiken abschließt, die mit den aus der öffentlichen Bestellung resultierenden Aufgaben zusammenhängen. 2) Ein Verstoß gegen die Berufspflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung berechtigt zu aufsichtsrechtlichen Maßnahmen gegen den öffentlich bestellten Vermessungsingenieur. 3) Die Bemessung eines Warnungsgeldes hat nach pflichtgemäßem Ermessen zu erfolgen. Nach der geltenden Gesetzeslage in Schleswig-Holstein besteht kein Raum dafür, das Warnungsgeld dergestalt festzusetzen, dass damit der finanzielle Vorteil aus einer Versicherungsfehlzeit "abgeschöpft" wird. |
| Volltext: SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG - Beschluss, 21 A 408/02 | |
| Rechtsgebiete: | GG, BGB, HOAI, HArchG |
| Schlagworte: | Architektenwettbewerb, Auslobung, Ausnahmefall, Berufspflicht, berufsunwürdiges Verhalten, Ehrenverfahren, Gutachterverfahren, Honorarordnung, Mindestsatz, Preisausschreiben, Vereinbarung. |
| Stichwort: | Berufspflicht |
| Leitsatz: | Leitsatz: Verpflichtet sich ein Architekt im Rahmen eines sog. "Gutachterverfahrens" vertraglich zu Leistungen, die durch Leistungsbilder der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure erfaßt werden, begründet die Absicht des Auftraggebers, den Verfasser des von ihm gewählten Entwurfs mit weiteren Architektenleistungen zu beauftragen, keinen Ausnahmefall im Sinne des § 4 Abs. 2 HOAI und rechtfertigt daher nicht, die in der Honorarordnung festgesetzten Mindesthonorare zu unterschreiten. Urteil des 1. Senats vom 13. April 1999 - BVerwG 1 C 11.98 - I. VG Wiesbaden vom 06.02.1996 - Az.: VG 5/3 E 186/91 - II. VGH Kassel vom 03.02.1998 - Az.: VGH 11 UE 913/96 - |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 11.98 | |
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