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berufsgenossenschaftliches Verwaltungsverfahren

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 2 U 8/07 R vom 05.02.2008

Rechtsgebiete:SGB VII, SGB X, SGG, GG, ZPO
Schlagworte:Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel - Nichtbeachtung eines Beweisverwertungsverbots - Berücksichtigung eines unzulässigen Beweismittels - Reichweite bzw Fernwirkung auf ein weiteres Gutachten - fehlerhafte Tatsachenfeststellung - berufsgenossenschaftliches Verwaltungsverfahren - Datenschutz - Gutachter - Abgrenzung: Gutachten von beratungsärztlicher Stellungnahme - Auswahlrecht des Versicherten -Hinweispflicht des Unfallversicherungsträgers - Widerspruchsrecht des Versicherten - Anwendungsbereich - Heilung - Entfernung des unzulässigen Gutachtens aus Verwaltungs- und Gerichtsakte - Recht auf informationelle Selbstbestimmung
Stichwort:berufsgenossenschaftliches Verwaltungsverfahren
Leitsatz:1. Das gegenüber dem Unfallversicherungsträger bestehende Gutachterauswahlrecht des Versicherten und die Pflicht des Unfallversicherungsträgers, auf das Widerspruchsrecht des Versicherten gegen die Übermittlung seiner Sozialdaten hinzuweisen, gelten auch im Gerichtsverfahren.

2. Ein unter Verstoß gegen diese Hinweispflicht vom Unfallversicherungsträger im Laufe eines Gerichtsverfahrens eingeholtes Gutachten unterliegt einem Beweisverwertungsverbot.
Volltext: BSG - Urteil, B 2 U 8/07 R




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