JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Berufsfachschule
| Rechtsgebiete: | BAföG, EMRK, GG |
| Schlagworte: | Ausbildungsförderung, Berufsfachschule, Wohnung der Eltern |
| Stichwort: | Berufsfachschule |
| Leitsatz: | Für den Besuch einer Schule iSv § 2 Abs. 1 Nr. 1 BAföG besteht auch dann kein Anspruch auf Ausbildungsförderung, wenn ein Elternteil mit einem Lebenspartner in einer geeigneten Wohnung lebt und beide die Aufnahme des Auszubildenden ablehnen. |
| Volltext: SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG - Urteil, 2 LB 20/09 | |
| Rechtsgebiete: | BFSO, SchulG, GG, SächsVer |
| Schlagworte: | Berufsfachschule, Ausbildungsgang, anerkannter Ausbildungsberuf, Rechtsverordnung |
| Stichwort: | Berufsfachschule |
| Leitsatz: | Die einzelnen Ausbildungsgänge der Berufsfachschule dürfen durch Rechtsverordnung festgelegt werden. Der Verordnungsgeber ist an der Ausgliederung eines Ausbildungsganges nicht deshalb gehindert, weil eine Schule in freier Trägerschaft bereits vor dem Inkrafttreten der Schulordnung Berufsfachschule eine Genehmigung nach § 4 SächsFrTrSchulG bezüglich des ausgegliederten Ausbildungsgangs erhalten hat. |
| Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, 2 D 36/07 | |
| Rechtsgebiete: | BAföG, BbS-VO |
| Schlagworte: | Abschluss, berufsqualifizierender, Ausbildungsförderung, Berufsfachschule, Förderfähigkeit, Grundanspruch, Studium, weitere Ausbildung, Zeitraum |
| Stichwort: | Berufsfachschule |
| Leitsatz: | 1. Erfüllt ein Auszubildender in Niedersachsen die Voraussetzungen für eine Aufnahme direkt in die Klasse 2 der zweijährigen Berufsfachschule Fachrichtung Sozialassistent, so ist die Ausbildung an dieser Berufsfachschule förderungsrechtlich als einjährige Ausbildung zu betrachten. 2. Hat ein Auszubildender den Grundanspruch auf eine zumindest dreijährige Förderung der Ausbildung noch nicht ausgeschöpft, weil Teile der schon absolvierten Ausbildung von insgesamt drei Jahren wegen Wohnens bei den Eltern nicht dem Grunde nach förderfähig sind, und beginnt er damit noch während Bestehens des Grundanspruchs auf Förderung ein Studium, ist dieses Studium noch im Rahmen des Grundanspruchs bis zum berufsqualifizierenden Abschluss zu fördern und nicht förderungsrechtlich als "weitere Ausbildung" zu werten. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 12 LA 188/05 | |
| Rechtsgebiete: | GG, PSchG, SchG |
| Schlagworte: | Privatschulförderung, Privatschule, Ersatzschule, Schulart, Schultyp, Berufsschule, Berufsfachschule, Berufsvorbereitungsjahr, Wartefrist |
| Stichwort: | Berufsfachschule |
| Leitsatz: | 1. Aus der grundrechtlich verbürgten Freiheit zur Errichtung privater Schulen kann sich eine staatliche Verpflichtung zur Gewährung finanzieller Zuwendungen an den Privatschulträger ergeben. 2. Die Einhaltung der im Privatschulgesetz Baden-Württemberg (§ 17 Abs. 4) bestimmten 3-jährigen Wartefrist vor Einsetzen der staatlichen Förderung einer genehmigten Ersatzschule oder anerkannten Ergänzungsschule verletzt eine staatliche Förderungspflicht nicht (so schon BVerfGE 90, 128). 3. Von der Einhaltung der Wartefrist des § 17 Abs. 4 Satz 1 PSchG darf nur in eng begrenzten Ausnahmefällen abgesehen werden (hier verneint). |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 9 S 2742/03 | |
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