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Berufsbildungsgesetz

Entscheidungen der Gerichte




LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 10 Sa 1584/08 vom 15.05.2009

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Sonderzuwendung, Ausbildungsvertrag, Abschluss eines Vertrages, Annahme unter Modifikationen, Treu und Glauben
Stichwort:Berufsbildungsgesetz
Leitsatz:1. § 150 Abs. 2 BGB stellt eine Auslegungsregel dar und steht unter dem Vorbehalt von Treu und Glauben.

2. Bei der Auslegung von Verträgen im Rahmen des öffentlichen Dienstes ist das Gebot der sparsamen Haushaltsführung zu berücksichtigen.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 10 Sa 1584/08



BAG – Urteil, 7 AZR 96/08 vom 22.04.2009

Rechtsgebiete:TzBfG, SGB III
Schlagworte:Befristung, Aus- und Weiterbildung Schwerbehinderter
Stichwort:Berufsbildungsgesetz
Leitsatz:Die Förderung der Aus- und Weiterbildung schwerbehinderter Menschen nach § 235a Abs. 1 SGB III seitens der Bundesanstalt (jetzt: Bundesagentur) für Arbeit ist kein Sachgrund nach § 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG für die Befristung des zwischen dem Arbeitgeber und dem schwerbehinderten Menschen abgeschlossenen Arbeitsvertrags.
Volltext: BAG - Urteil, 7 AZR 96/08

SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 3 B 373/06 vom 19.02.2009

Rechtsgebiete:HwO, BBiG
Schlagworte:Handwerksordnung, Berufsbildungsgesetz, Ausbildungsvergütung, Angemessenheit, Tarifvertrag, Organisationsgrad
Stichwort:Berufsbildungsgesetz
Leitsatz:1. Für die Bestimmung der Angemessenheit der Ausbildungsvergütung als Voraussetzung für die Eintragungsfähigkeit eines Berufsausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse ist auch nach der Neufassung des Bundesbildungsgesetzes durch das Berufsbildungsreformgesetz entsprechend der Verkehrsanschauung auf die bestehenden einschlägigen Branchentarifverträge abzustellen. Der geringe Organisationsgrad von Ausbildungsbetrieben in Tarifvertragsparteien - hier in der Baubranche im Freistaat Sachsen - findet dabei keine Berücksichtigung.

2. Die Angemessenheit der Ausbildungsvergütung ist weiterhin grundsätzlich dann nicht mehr gegeben, wenn die tarifliche Vergütung um mehr als 20 % (hier ca. 33 %) unterschritten wird.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 3 B 373/06

BAG – Urteil, 3 AZR 427/07 vom 14.01.2009

Rechtsgebiete:BBiG, TVAöD
Schlagworte:Berufsausbildungsverhältnis, Prüfungstermin nach vereinbarter Ausbildungszeit, Verlängerung
Stichwort:Berufsbildungsgesetz
Volltext: BAG - Urteil, 3 AZR 427/07


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