JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Berufsbeamtentum
| Rechtsgebiete: | LBG, LDG, StGB |
| Schlagworte: | Beamter, Polizeibeamter, Dienstvergehen, außerdienstliches Dienstvergehen, Ansehensschädigung, Vertrauensschädigung, Berufsbeamtentum, Untragbarkeit, Strafurteil, Bindung, Bindungswirkung, Lösungsbeschluss, Geständnis, Straftat, Ordnungswidrigkeit, Betrug, Steuerhinterziehung, Bauen ohne Baugenehmigung, Nebentätigkeit, ungenehmigte Nebentätigkeit, Fehlzeiten, krankheitsbedingte Fehlzeiten, Disziplinarmaß, Entfernung aus dem Dienst, Dienstentfernung, Milderungsgrund, Nachbewährung, Einsicht, Uneinsichtigkeit, Verhältnismäßigkeit |
| Stichwort: | Berufsbeamtentum |
| Leitsatz: | Ein mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getretener Polizeibeamter (u. a. Steuerhinterziehung in erheblichem Umfang, Betrug in zwölf Fällen), der zudem über Jahre hinweg, auch während krankheitsbedingter Fehlzeiten, mehrere ungenehmigte Nebentätigkeiten ausgeübt hat, ist - vor allem bei fehlender Einsicht in das Unrecht seines Handelns - für einen Verbleib im Polizeidienst untragbar geworden und deshalb aus dem Dienst zu entfernen. Eine während des Disziplinarverfahrens möglicherweise erfolgte tadelfreie Dienstverrichtung (sog. Nachbewährung) steht in einem solchen Fall der Verhängung der disziplinaren Höchstmaßnahme nicht entgegen. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 3 A 10242/09.OVG | |
| Rechtsgebiete: | GG, VvB, BBG, MVergV, LBG Bln, Hess. BeamtenG, Hamb. BeamtenG, AZVO Bln, ErhUrlVO Bln |
| Schlagworte: | Feststellungsklage, Lehrer, Gymnasium, Pflichtstundenzahl, Erhöhung der -, Arbeitszeit, regelmäßige, Jahresarbeitszeit, Arbeitsleistung, Hebung der -, Unterrichtsstunde, unterrichtsfreie Tage, Anrechungsstunden, Ermäßigungsstunden, Beteiligung, Gewerkschaften, Spitzenverbände, Landespersonalausschuss, Vereinigungsfreiheit, Berufsbeamtentum, hergebrachte Grundsätze des -, Arbeitszeitgutachten, Mehrarbeitsvergütung, grob pauschalierende Betrachtung, Gleichheitssatz, Fürsorgepflicht |
| Stichwort: | Berufsbeamtentum |
| Leitsatz: | Die Festsetzung von 26 wöchentlichen Pflichtstunden für Lehrer an Gymnasien durch die 12. ÄndVOAZVO (Bln) ist rechtmäßig. Bei grob pauschalierender Betrachtung hält sich die jährliche Arbeitszeit der Lehrer im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit der Landesbeamten. Den Lehrern verbleibt nach Berücksichtigung ihrer Unterrichtsverpflichtung mindestens rund die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit der Landesbeamten für die Erfüllung ihrer außerunterrichtlichen Pflichten. |
| Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 4 B 10.07 | |
"Berufsbeamtentum - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum