JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Berufsausbildungsbeihilfe
| Rechtsgebiete: | SGB II, SGB III, BSHG |
| Schlagworte: | Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende - Berufsausbildungsbeihilfe - abstrakte Förderungsfähigkeit auch bei Zweitausbildung - Anforderungen an einen besonderen Härtefall |
| Stichwort: | Berufsausbildungsbeihilfe |
| Leitsatz: | 1. Von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ist ausgeschlossen, wer eine nach den §§ 60 bis 62 SGB III dem Grunde nach objektiv förderungsfähige Ausbildung absolviert. 2. Ein die darlehensweise Leistungsgewährung eröffnender besonderer Härtefall kommt insbesondere aus arbeitsmarktbezogenen Gründen in Betracht (Anschluss an und Fortführung von BSG vom 6.9.2007 - B 14/7b AS 36/06 R = SozR 4-4200 § 7 Nr 6). |
| Volltext: BSG - Urteil, B 4 AS 28/07 R | |
| Rechtsgebiete: | SGB III, AusbFöAnO, SGG, SGB X |
| Schlagworte: | Berufsausbildungsbeihilfe - Fahrkosten - monatliche Familienheimfahrt - erforderliche auswärtige Unterbringung - sozialgerichtliches Verfahren -Höhenstreit - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Einkommensanrechnung - Freibetrag - Übertragbarkeit - Rechtsprechung |
| Stichwort: | Berufsausbildungsbeihilfe |
| Leitsatz: | Bei Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe ist das für die Berücksichtigung von Fahrkosten für eine monatliche Familienheimfahrt vorgeschriebene Merkmal der "erforderlichen auswärtigen Unterbringung" bereits dann gegeben, wenn die Entfernung zwischen der konkreten Ausbildungsstätte und dem Familienwohnort so groß ist, dass tägliche Pendelfahrten unzumutbar sind; unerheblich ist, ob am Familienwohnort oder im Tagespendelbereich eine geeignete Ausbildung möglich gewesen wäre. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 11 AL 12/07 R | |
| Rechtsgebiete: | B 11a AL 47/06 R |
| Schlagworte: | Berufsausbildungsbeihilfe - Einkommensanrechnung - Neuberechnung - Nebeneinkommen - Berücksichtigung von Änderungen während des Bewilligungsabschnittes |
| Stichwort: | Berufsausbildungsbeihilfe |
| Leitsatz: | Ändert sich während des laufenden Bewilligungsabschnitts das neben der Ausbildungsvergütung vorhandene Nebeneinkommen des Auszubildenden zu seinen Ungunsten, ist die Berufsausbildungsbeihilfe neu zu berechnen. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 11a AL 47/06 R | |
| Rechtsgebiete: | SGB II, SGB X, SGG, GG, Alg II-V, RSV, SGB XII |
| Schlagworte: | Verfassungsmäßigkeit der Ersetzung der Arbeitslosenhilfe durch das Arbeitslosengeld II, Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Regelleistungen nach SGB II, notwendige Beiladung, Beteiligtenfähigkeit der Arbeitsgemeinschaft, Behörde, befristeter Zuschlag, Unterkunftskosten, Aufteilung nach Kopfzahl, Berufsausbildungsbeihilfe, Einkommensberücksichtigung, Kindergeld für volljähriges Kind, Organisationsform der Arbeitsgemeinschaft, Verfassungsmäßigkeit |
| Stichwort: | Berufsausbildungsbeihilfe |
| Leitsatz: | 1. Es ist nicht verfassungswidrig, dass die Arbeitslosenhilfe durch die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II ersetzt worden ist. 2. Bei der Festlegung der Höhe der Regelleistungen im SGB II hat der Gesetzgeber den ihm zustehenden Einschätzungsspielraum nicht überschritten. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 11b AS 1/06 R | |
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