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Berufsausbildungsbeihilfe

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 4 AS 28/07 R vom 30.09.2008

Rechtsgebiete:SGB II, SGB III, BSHG
Schlagworte:Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende - Berufsausbildungsbeihilfe - abstrakte Förderungsfähigkeit auch bei Zweitausbildung - Anforderungen an einen besonderen Härtefall
Stichwort:Berufsausbildungsbeihilfe
Leitsatz:1. Von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ist ausgeschlossen, wer eine nach den §§ 60 bis 62 SGB III dem Grunde nach objektiv förderungsfähige Ausbildung absolviert.

2. Ein die darlehensweise Leistungsgewährung eröffnender besonderer Härtefall kommt insbesondere aus arbeitsmarktbezogenen Gründen in Betracht (Anschluss an und Fortführung von BSG vom 6.9.2007 - B 14/7b AS 36/06 R = SozR 4-4200 § 7 Nr 6).
Volltext: BSG - Urteil, B 4 AS 28/07 R



BSG – Urteil, B 11 AL 12/07 R vom 27.08.2008

Rechtsgebiete:SGB III, AusbFöAnO, SGG, SGB X
Schlagworte:Berufsausbildungsbeihilfe - Fahrkosten - monatliche Familienheimfahrt - erforderliche auswärtige Unterbringung - sozialgerichtliches Verfahren -Höhenstreit - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Einkommensanrechnung - Freibetrag - Übertragbarkeit - Rechtsprechung
Stichwort:Berufsausbildungsbeihilfe
Leitsatz:Bei Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe ist das für die Berücksichtigung von Fahrkosten für eine monatliche Familienheimfahrt vorgeschriebene Merkmal der "erforderlichen auswärtigen Unterbringung" bereits dann gegeben, wenn die Entfernung zwischen der konkreten Ausbildungsstätte und dem Familienwohnort so groß ist, dass tägliche Pendelfahrten unzumutbar sind; unerheblich ist, ob am Familienwohnort oder im Tagespendelbereich eine geeignete Ausbildung möglich gewesen wäre.
Volltext: BSG - Urteil, B 11 AL 12/07 R

BSG – Urteil, B 11a AL 47/06 R vom 28.11.2007

Rechtsgebiete:B 11a AL 47/06 R
Schlagworte:Berufsausbildungsbeihilfe - Einkommensanrechnung - Neuberechnung - Nebeneinkommen - Berücksichtigung von Änderungen während des Bewilligungsabschnittes
Stichwort:Berufsausbildungsbeihilfe
Leitsatz:Ändert sich während des laufenden Bewilligungsabschnitts das neben der Ausbildungsvergütung vorhandene Nebeneinkommen des Auszubildenden zu seinen Ungunsten, ist die Berufsausbildungsbeihilfe neu zu berechnen.
Volltext: BSG - Urteil, B 11a AL 47/06 R

BSG – Urteil, B 11b AS 1/06 R vom 23.11.2006

Rechtsgebiete:SGB II, SGB X, SGG, GG, Alg II-V, RSV, SGB XII
Schlagworte:Verfassungsmäßigkeit der Ersetzung der Arbeitslosenhilfe durch das Arbeitslosengeld II, Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Regelleistungen nach SGB II, notwendige Beiladung, Beteiligtenfähigkeit der Arbeitsgemeinschaft, Behörde, befristeter Zuschlag, Unterkunftskosten, Aufteilung nach Kopfzahl, Berufsausbildungsbeihilfe, Einkommensberücksichtigung, Kindergeld für volljähriges Kind, Organisationsform der Arbeitsgemeinschaft, Verfassungsmäßigkeit
Stichwort:Berufsausbildungsbeihilfe
Leitsatz:1. Es ist nicht verfassungswidrig, dass die Arbeitslosenhilfe durch die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II ersetzt worden ist.

2. Bei der Festlegung der Höhe der Regelleistungen im SGB II hat der Gesetzgeber den ihm zustehenden Einschätzungsspielraum nicht überschritten.
Volltext: BSG - Urteil, B 11b AS 1/06 R


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