JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > berufliche Weiterbildung
| Rechtsgebiete: | Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz |
| Schlagworte: | Bildungsurlaub - berufliche Weiterbildung |
| Stichwort: | berufliche Weiterbildung |
| Leitsatz: | Leitsatz: Ein Arbeitnehmer hat nach dem Hamburgischen Bildungsurlaubsgesetz einen Anspruch auf bezahlte Freistellung, wenn die Bildungsveranstaltung auch dazu dient, die berufliche Mobilität des Arbeitnehmers zu erhalten, zu verbessern oder zu erweitern. Ein Sprachkurs erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen, wenn der Arbeitnehmer die vermittelten Kenntnisse zwar nicht für seine gegenwärtige Arbeitsaufgabe benötigt, der Arbeitgeber aber grundsätzlich Wert auf Arbeitnehmer mit Sprachkenntnissen legt und entsprechende Tätigkeitsbereiche bestehen. Aktenzeichen: 9 AZR 100/97 Bundesarbeitsgericht 9. Senat Urteil vom 17. Februar 1998 - 9 AZR 100/97 - I. Arbeitsgericht Hamburg - 25 Ca 148/96 - Urteil vom 25. Juni 1996 II. Landesarbeitsgericht Hamburg - 1 Sa 40/96 - Urteil vom 19. Dezember 1996 |
| Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 100/97 | |
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