JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > berufliche Gründe
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Schlagworte: | Berufungshauptverhandlung, Ausbleiben, Verwerfung, Entschuldigung, berufliche Gründe, Darlegungspflicht |
| Stichwort: | berufliche Gründe |
| Leitsatz: | Die Wahrnehmung beruflicher Pflichten entschuldigt das Ausbleiben des Angeklagten im Berufungshauptverhandlungstermin nur dann, wenn sie unaufschiebbar und derart gewichtig sind, dass dem Betroffenen ein Erscheinen nicht zugemutet werden kann. Der Angeklagte hat sein Entschuldigungsvorbringen so weit wie möglich zu konkretisieren und zu substantiieren. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ss 291/08 | |
| Rechtsgebiete: | StVO, BKatV, StVG |
| Schlagworte: | Fahrverbot, Absehen, Entscheidung, Anforderungen, Begründung, berufliche Gründe |
| Stichwort: | berufliche Gründe |
| Leitsatz: | Zu den Anforderungen an die Entscheidung, von einem Fahrverbot aus beruflichen Gründen absehen zu wollen. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ss OWi 414/07 | |
| Rechtsgebiete: | StPO, BKatV, StVG |
| Schlagworte: | Fahrverbot, Absehen, berufliche Gründe, Augenblicksversagen |
| Stichwort: | berufliche Gründe |
| Leitsatz: | Zur Annahme eines Augenblicksversagen und zu den Anforderungen an die Begründung der Entscheidung von einem Fahrverbot aus beruflichen Gründen absehen zu wollen. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ss OWi 429/07 | |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Schlagworte: | Fahrverbot, Absehen, Vorbelastungen, berufliche Gründe, Verhältnismäßigkeit |
| Stichwort: | berufliche Gründe |
| Leitsatz: | Selbst das Vorliegen einer besonderen Härte durch drohenden Verlust des Arbeitsplatzes führt nicht zwingend dazu, in jedem Fall von der Verhängung eines Fahrverbotes abzusehen. Denn auch in einem solchen Fall muss zu berücksichtigender Maßstab bleiben, ob bei Verzicht auf eine solche Sanktion wirksam auf den Betroffenen noch eingewirkt werden kann. Ist dieses nicht der Fall, weil sich der Betroffene gegenüber verkehrsrechtlichen Ge- und Verboten vollkommen uneinsichtig zeigt, so muss ein Fahrverbot auch bei erheblichen Härten seine Berechtigung finden. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 1 Ss OWi 549/07 | |
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